5 Millionen Euro “im Topf” – betroffene Tierheime können Anträge stellen
In Begleitung des SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Christoph Gehl informierte Bettina Hagedorn, die als Parlamentarische Staatssekretärin für Haushalt und Europa beim Bundesminister der Finanzen wirkt, über den 5-Mio.Euro-‚Topf‘ im Etat von Umweltministerin Svenja Schulze, mit dem die ca. 550 Tierheime bundesweit gefördert werden können: Seit dem 24. April läuft vier Wochen lang die Antragsfrist in Berlin.
Am Donnerstag, den 29. April 2021, traf sich im Tierheim Eutin die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn mit dem 1. Vorsitzenden des Fördervereins des Tierheims Dr. Werner Sach, der Tierheimleiterin Barbara Mohr sowie der Kassenwartin des Fördervereins Annegret Lüpkow.
„Ich bin sehr froh, dass der Haushaltsausschuss für den Bundeshaushalt 2021 diese 5 Mio. Euro im Etat von Umweltministerin Svenja Schulze beschlossen hat – das sind pauschal 7.500 Euro für jedes Tierheim bzw. jeden Gnadenhof, wenn sie antragsberechtigt sind. Fakt ist, dass sich bundesweit die Situation der Tierheime durch die Corona-Pandemie enorm verschlechtert hat, weil besondere Herausforderungen die Finanzierung durch die ehrenamtlichen Fördervereine als Träger bestimmen: einerseits, weil die hohen Unterhaltungs- und Betriebskosten weiterhin laufen und teils durch Hygieneschutzmaßnahmen erheblich steigen, aber gleichzeitig – durch die Hygieneauflagen – ehrenamtliche Helfer ebenso wie Besucher nicht im gewohnten Umfang kommen können, weshalb auch die Spendendosen nicht wie gewohnt gefüllt werden. Andererseits sind Einnahmen z.B. durch öffentliche Veranstaltungen weggebrochen, die normalerweise auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung der Vereine sowie die Vermittlung der Tiere in ein neues, treusorgendes Zuhause von zentraler Bedeutung sind – die Tiere müssen seit einem Jahr teilweise viel länger versorgt werden. Neben rückläufigen Spenden hat nämlich auch ein akuter Investitionsrückstand schon vor der Corona-Pandemie dazu geführt, dass Tierheime strukturell unterfinanziert sind – diese Situation hat sich durch Corona nochmal erheblich verschärft.
Ich freue mich, dass die Haupt- und Ehrenamtlichen im Tierheim Eutin sich spontan die Zeit genommen haben, um bei diesem Ortstermin im Tierheim Eutin – natürlich Corona-gerecht mit Maske und Abstand – einen tiefen Einblick in die Arbeit des Tierheims und des Fördervereins in dieser schwierigen Zeit zu geben. Gemeinsam haben wir uns über den Antrag an das Bundesumweltministerium ausgetauscht und sind optimistisch, dass sie die dringend erforderliche Unterstützung von 7.500 Euro aus Berlin erhalten können. Wichtig wäre allerdings, dass auch die Landesregierung in Kiel „ein Herz für Tiere“ zeigt und die Tierheime in Schleswig-Holstein in dieser Pandemie zusätzlich angemessen unterstützt: für die Haupt- und Ehrenamtlichen, die viel Zeit und Herzblut in die Versorgung und Betreuung ihrer Schützlinge stecken – und natürlich für die dort lebenden Tiere – wäre das eine großartige Nachricht. Ich hoffe sehr, dass – nach der langen Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie – dem Tierheim Eutin diese Fördermittel des Bundes noch im Sommer 2021 zu Gute kommen. Gleichzeitig wünsche ich mir, dass alle Tierheime in Ostholstein und Schleswig-Holstein die notwendigen Anträge jetzt zeitnah stellen von diesem Programm profitieren können – mit dem Tierheim Eutin wäre ein erster Anfang gemacht.“
Hintergrund: Am 24. April 2021 startete die Antragsfrist für dieses Programm befristet für vier Wochen: Unter diesem Link https://ptoutline.eu/app/tierheime können die Anträge gestellt werden und hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2021/Dokumente/2021_04_21_FAQ_Foerderung_Tierheime.pdf
Seit 2002 steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz, und die Tierheime leisten einen ganz konkreten und unschätzbaren Beitrag dafür. Für die Unterstützung von Tierheimen ist in unserem föderalen System stets das jeweilige Bundesland zuständig. Trotzdem wurden im Bundeshaushalt 2021 im Etat von Bundesumweltministerin Svenja Schulze 5 Mio. Euro an „Corona-Hilfen für Tierheime“ in Form eines einmaligen, nicht zurück zu zahlenden Bundeszuschusses in Höhe von jeweils 7.500 Euro für das Jahr 2021 beschlossen, weil u.a. seit Beginn der Corona-Pandemie in bundesweit über 50 Prozent aller Tierheime die Spendeneinnahmen massiv gesunken sind und gleichzeitig die Betriebskosten mit allem, was dem Wohl der Tiere und damit dem Tierschutz in den Heimen dient, verlässlich gedeckt werden müssen.