Keine Zubringer und Landausflüge für Kreuzfahrer wegen anhaltendem Busreiseverbot in Hamburg und SH
Der Omnibus Verband Nord (OVN) e.V. weist darauf hin, dass der wieder anlaufende Kreuzfahrttourismus noch ohne Reisebusse auskommen muss.
Die seit dem heutigen Montag geltende Corona-Bekämpfungs- bzw. Eindämmungsverordnung in Hamburg und Schleswig-Holstein sieht nach wie vor ein Verbot für Busreisen zu touristischen Zwecken vor. Beide Verordnungen haben dabei unberücksichtigt gelassen, dass der in Kiel gerade anlaufende und in Hamburg demnächst vorgesehene Re-Start des Kreuzfahrttourismus auch im Norden in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den verfügbaren Reisebussen steht. Diese sorgen nicht nur als Zubringer für die sichere An- und Abreise der Passagiere zum Terminal bzw. ins Hinterland, sondern auch für die Tagesausflüge der mehreren tausend Gäste pro Tag. Zur Kreuzfahrtsaison sind auf diese Weise rund 100 Reisebusse allein in Kiel täglich im Einsatz.
„Die Landesregierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein scheinen in ihren neuen Verordnungen schlicht übersehen zu haben, dass der Kreuzfahrttourismus auch bei uns im Norden schlicht davon abhängig ist, dass unsere Busunternehmen ausreichend und pünktlich eine große Anzahl an Reisebussen bereitstellen, was sie gerne tun würden, aktuell aber nicht dürfen. Viele Kreuzfahrtpassagiere werden üblicherweise in Hamburg-Fuhlsbüttel oder vom Hamburger Hauptbahnhof abgeholt und zu den Kreuzfahrtterminals in Hamburg und Kiel befördert, was wegen der Verordnungen in beiden Ländern nicht zulässig ist. Man gewinnt deutlich den Eindruck, dass hier nicht wirklich zu Ende gedacht worden ist. Umso mehr erwarten wir jetzt von den Landesregierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein, nicht bis zur nächsten Verordnung zu warten, sondern hier sehr kurzfristig eine pragmatische Lösung zu schaffen, damit nicht nur Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird, sondern die Kreuzfahrtreise für viele Passagiere nicht schon endet, bevor sie überhaupt begonnen hat“, so OVN-Vorsitzender Klaus Schmidt.