Am Dienstag (25.5.) hebt die Landesregierung den sogenannten “50er-Erlass” auf

Nach Pfingsten hebt das Land den “50er-Erlass” auf. Auch die Bekämpfungs-Verordnung wird angepasst.

Ab einer Inzidenz von 50 gelten bislang in den Kreisen zusätzliche Regelungen für Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen – das soll sich nach Pfingsten ändern. Am Dienstag, 25. Mai, hebt die Landesregierung den sogenannten “50er-Erlass” auf. Damit gelten nunmehr für alle Kreise und kreisfreien Städte unterhalb der Notbremsen-Schwelle (Inzidenz 100) die Regelungen aus der Corona-Bekämpfungsverordnung. In besonderen Situationen können die Kreise und kreisfreien Städte unabhängig davon weiterhin mit Allgemeinverfügungen auf aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens reagieren.

Neue Regelungen ab Samstag

Am Sonnabend, 22. Mai, tritt die Änderungsverordnung in Kraft und damit folgende Regelungen:

  • Beherbergungsgäste müssen in der hoteleigenen Innengastronomie keine zusätzlichen negativen Corona-Tests vorlegen, solange sie in einem räumlich abgegrenzten Bereich bewirtet werden und nur regelmäßig getestetes Personal eingesetzt wird.
  • Für den Besuch von Bibliotheken und Archiven entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests.
  • Für die Hundeausbildung müssen Personen keine negativen Corona-Tests vorlegen, solange der Kurs in Kleingruppen (bis zu zehn Personen) und an der frischen Luft stattfindet.

    Weitere Lockerungen in Planung

    Derzeit werden weitere Änderungen der Landesverordnung erarbeitet, u.a. zur Ermöglichung von Veranstaltungen und vergleichbaren institutionalisierten Angeboten insbesondere in den Bereichen Kultur und Sport sowie erste Schritte bei Kinder- und Jugendfreizeiten. Die Landesregierung wird informieren, sobald entsprechende Änderungen beschlossen sind.

    Zu den Verordnungen und Erlassen

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