“Kultursommer 2021“ in Ostholstein bekommt 500.000 Euro aus Berlin
„Open-Air“-Kultur-Angebote werden mit bis zu 80 Prozent vom Bund gefördert – Ostholstein erhält 500.000 Euro und auch Lübeck, Stormarn und Lauenburg sind mit weiteren 760.000 Euro „dabei“!
Insgesamt 30 Millionen Euro für den „Kultursommer 2021“
Am 24. März 2021 bewilligte der Haushaltsausschuss des Bundestages das Bundesprogramm von 30 Millionen Euro für den „Kultursommer 2021“, für das sich bundesweit offenbar über 600 kreisfreie Städte und Landkreise mit ihren Konzepten bei der Kulturstiftung des Bundes beworben haben. Im „Kultursommer 2021“ sollen vielfältige Kulturprogramme „Open Air“ und bei freiem Eintritt auf öffentlichen Plätzen von Städten und Gemeinden sowohl Musikern, Darstellern und ihren Technik-Crews endlich wieder Auftrittsmöglichkeiten nach dem Lockdown ermöglichen wie auch Einheimischen und Touristen als Publikum wieder das „Feeling“ von Live-Musik oder Kultur-Events verschaffen: gefördert werden unter anderem Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Performances und Ausstellungen im öffentlichen Raum, die sich an alle Generationen richten – und damit ausdrücklich auch an Kinder und Jugendliche – und die neu und zusätzlich sind.
Bettina Hagedorn, die in Ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin auch Mitglied der Kulturstiftung des Bundes ist, die das Bundesprogramm betreut, ist glücklich, dass sich der Antrag auf 500.000 Euro von neun Kommunen aus Ostholstein gegen bundesweit harte Konkurrenz durchsetzen konnte und gleichzeitig die „Nachbarn“ in Lübeck, Stormarn und Lauenburg ebenfalls positive Förderbescheide erhalten: „Dieses Bundesprogramm gibt der Kultur-Szene in unserer Region einen großartigen ‚Push‘! Gerade für unsere tourismusreiche Küstenregion sind kulturelle Angebote traditionell ein wichtiger Bestandteil in den Sommermonaten für Touristen ebenso wie für viele Einheimische. Damit sollen einerseits das kulturelle Leben in diesem Sommer zurück auf unsere Straßen, Marktplätze und Promenaden gebracht und andererseits regionalen Künstlern aller Genres Auftrittsmöglichkeiten garantiert werden. Die Pandemie hat die Kultur- und Veranstaltungsbranche seit 12 Monaten bundesweit – auch in Schleswig-Holstein – quasi mit einem Veranstaltungsverbot belegt. Das muss sich in diesem Sommer – unter vernünftigen Hygiene-Bedingungen und Auflagen – unbedingt ändern! Darauf warten nicht nur die Künstlerinnen und Künstler sowie die vielen Soloselbstständige, die ihre Auftritte organisieren, sondern auch ihr Publikum!“
Die ständigen Verunsicherungen durch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie lassen viele Kommunen zögern, kostenintensive Vorbereitungen und Verpflichtungen von Künstlern in diesem Frühjahr anzupacken. Genau hier setzt dieses Programm der Bundesstiftung für Kultur an – Hagedorn: „Dieses Bundesprogramm ist eine großartige Chance für kommunale Veranstalter, um Kultur-Veranstaltungen im öffentlichen Raum planungssicher zu organisieren. Ich freue mich riesig, dass in Schleswig-Holstein acht Kreise bzw. kreisfreie Städte mit Summen von jeweils zwischen 190.300 bis 500.000 Euro eine Förderzusage aus Berlin erhalten und damit eine 80-prozentige Finanzierung durch den Bund bekommen werden. Bundesweit werden 117 Projekte mit knapp 30.000 Mio. Euro gefördert – davon erhalten nur 9 Antragsteller bundesweit die Höchstförderung von 500.000 Euro, wovon zwei aus Schleswig-Holstein kommen: Ostholstein und Steinburg! Das ist wahrlich ein Grund, um froh und stolz zu sein! Mein Glückwunsch geht heute an alle acht erfolgreichen Antragsteller in Schleswig-Holstein, die insgesamt für ihre jeweiligen Veranstaltungen im ‚Kultursommer 2021‘ mit über 2,6 Mio. Euro von der Kulturstiftung des Bundes gefördert werden und nun – bei 20-Prozent Eigenbeteiligung – über 3,3 Mio. Euro für die Verpflichtung von regionalen Künstler*innen und ihren Bühnen-Crews bei den kommunalen Kultur-Events ausgeben können! In Ostholstein sind die Städte Fehmarn, Bad Schwartau, Eutin, Oldenburg und die Gemeinden Grömitz, Heiligenhafen, Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Malente an dem Kultursommer 2021 beteiligt – welch ein Highlight für das Publikum in diesem Sommer in unserem Norden! Die Antragstellung war ein enormer Kraftakt unter hohem Termindruck, aber sicher ist, dass die engagierten Mitarbeiter-Crews in den Kommunen in enger Zusammenarbeit mit der Veranstaltungsbranche diese Herausforderung der Umsetzung jetzt hervorragend werden meistern können. Am Ende steht eine kulturelle Belebung für den Sommer, auf die Künstlerinnen, Veranstalter und Publikum sehnsüchtig warten. Aus meiner engen Zusammenarbeit mit der #AlarmstufeRot, dem Verband der deutschen Veranstaltungswirtschaft, weiß ich, wie viele gut ausgetüftelte Hygienekonzepte in den Schubladen der Veranstalter ´schlummern´. Und schon bald können wir alle diese attraktiven Angebote im Sommer nach dem ´grauen´ Corona-Alltag genießen!“
Aus Schleswig-Holstein erhalten folgende acht Landkreise bzw. kreisfreien Städte eine 80-Prozent-Bundesförderung für ihren „Kultursommer 2021“ Förderung (Projektkosten in Klammern):Ostholstein 500.000 € (626.000 €), Steinburg 500.000 € (625.000 €, Lauenburg 348.300 € (435.000 €), Stormarn 220.000 € (275.000 €), Dithmarschen 348.000 € (435.100 €), Rd.-Eck 216.000 € (270.000 €), Lübeck 190.300 € (238.300 €), Kiel 318.200 € (397.800 €),
Hintergrund: Das Bundesprogramm „Kultursommer 2021“ unterstützt in diesem Jahr die Kommunen und freien Szenen beim Neustart der Kultur bei der Ausgestaltung und Durchführung eines vielfältigen Kulturprogramms auf den öffentlichen Plätzen in den Sommermonaten – selbstverständlich unter Einbehaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Zitat aus den Fördergrundsätzen: „Gefördert werden Kulturprogramme im öffentlichen Raum, die in besonderer Weise die Vielfalt des kulturellen Schaffens durch die Beteiligung vieler regionaler Akteure und lokaler Bündnisse sichtbar machen, insbesondere freie Künstlerinnen und Künstler unterstützen und sich an eine breite Öffentlichkeit richten. Bespielt wird eine ganze Stadt oder eine Vielzahl von Orten, ob in einer Reihe von thematischen Bühnen (Kinderbühne, Kleinkunstbühne, Musikbühne, Theaterbühne), ob in kleinen Höfen oder auf Plätzen, in Parkanlagen oder anderswo im öffentlichen Raum (Anm.: wie z.B. Promenaden und Seebrücken). Angebote auch für ein junges Publikum sind ausdrücklich erwünscht. Die Empfehlung einer Jury an das höchste Stiftungsgremium erfolgte am Wochenende, die Entscheidung wurde heute Vormittag veröffentlicht.