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Neues Vergabeverfahren für Impftermine – Anmeldung für Gruppen 1,2 und 3 ab 3. Juni 9 Uhr möglich

Weiterhin ist die Nachfrage nach Impfungen deutlich höher als die mögliche Anzahl der Impfungen, die durch den verfügbaren Impfstoff gedeckt werden können. In Schleswig-Holstein wird wie angekündigt vor dem Hintergrund der erfolgten Öffnung für Menschen der großen Prioritätsgruppe 3 das Terminvergabesystem für die Impfzentren angepasst.

Die Impfkampagne in Schleswig-Holstein läuft weiter. Bisher haben in Schleswig-Holstein bereits 1.258.791 Menschen eine Erstimpfung erhalten (Stand: 01.06. lt. Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums). Das entspricht rund 43,4 % der Bevölkerung. 580.279 davon haben bereits die Zweitimpfung erhalten, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 20 %. Aktuell liegt Schleswig-Holstein bei den vollständig Geimpften im Ländervergleich auf dem 4. Platz. Der Schwerpunkt der Impfungen findet inzwischen in den Praxen statt.

 

Da noch eine Reihe Impfberechtigter insbesondere der Prioritätsgruppe 3 bislang keinen Termin erhalten konnten, wird es zunächst nur für Personen der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 ab Donnerstag, den 3. Juni, möglich sein, sich für einen Impftermin in einem Wunsch-Impfzentrum auf dem Impfportal www.impfen-sh.de zu registrieren. Die registrierten Nutzerinnen und Nutzer erhalten bei Verfügbarkeit eines Termins automatisch einen freien Termin zugewiesen. Auch wenn die Registrierungsmöglichkeit keine schnellere Terminvergabe ermöglicht – denn diese ist immer abhängig von der Verfügbarkeit von Impfstoffen – können Bürgerinnen und Bürger sich für einen Termin vormerken lassen.

 

Zum neuen Verfahren im Einzelnen:

  • Personen der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 können sich ab Donnerstag, 3. Juni, 9:00 Uhr unter impfen-sh.de registrieren.
  • Zum Schutz vor Überlastung der Website kann sich weiterhin eine Warteschlange bei sehr hohem Aufkommen einschalten, die automatisch auf die Website leitet, wenn das Aufkommen es zulässt.
  • Die Registrierungs-Startphase zur Einführung des neuen Systems läuft bis Montag, 7. Juni, 13 Uhr. Es spielt für die Terminvergabe keine Rolle, wann sich innerhalb dieses Zeitraums Personen registrieren. Anzugeben sind die üblichen Daten zur Terminvereinbarung sowie das gewünschte Impfzentrum. Personen, die keine Möglichkeit der Registrierung per Internet haben, können sich per Telefon unter 0800 455 655 0 (Mo.-Sa. 08:00 – 18:00 Uhr) registrieren.
  • Nach der Startphase erfolgt eine erste Zuteilung vorhandener Termine für die kommende Woche ab dem 9. Juni in einem randomisierten Verfahren. Personen erhalten eine Mail, mit der die vorgenommene Registrierung bestätigt wird. Sobald ein Termin verfügbar ist, erhalten die Personen eine Terminbestätigung sowie die Aufklärungsbögen per Mail. Terminbestätigungen werden spätestens 24 Stunden vor dem Termin versandt. Personen ohne Email-Adresse wird der zugewiesene Termin telefonisch mitgeteilt.
    Aufgrund der anhaltenden Impfstoffknappheit kann es mehrere Wochen dauern, bis ein Termin zugewiesen wird. Es ist also weiterhin Geduld notwendig.
  • Die Registrierung wird nach dieser Startphase weiter und grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung möglich sein. Die Zuteilung der Termine erfolgt mit Fortschreitung der Impfstofflieferungen. Wenn die Zuteilung der Termine für die registrierten Personen aus der Startphase erfolgt ist, wird die weitere Zuteilung fortlaufend nach der Reihenfolge des Eingangs der Registrierungen erfolgen.
  • Wichtig: Personen, die den zugeteilten Termin im Impfzentrum ihrer Wahl nicht wahrnehmen können oder wollen, müssen diesen unbedingt so früh wie möglich stornieren, um so die Termine für andere freizugeben. Eine Auswahl des Zeitpunktes oder eine Umbuchung von zugewiesenen Terminen ist nicht möglich. Eine erneute Registrierung ist möglich.

Eine Person darf nur einmal registriert sein. Überprüfungen werden vorgenommen.
Es besteht die Möglichkeit bis zu drei verschiedene Personen gleichzeitig zu registrieren. Gemeinsam registrierten Personen wird nach Möglichkeit ein gemeinsamer Impftermin zugewiesen.

Zur Auswahl der Impfzentren: Das gewünschte Impfzentrum kann frei gewählt werden. Die Kapazitäten der Impfzentren, die auch für Zweitimpfungen entsprechend genutzt werden, variieren. Um eine Orientierung zum Start des neuen Verfahrens zu geben, finden Sie nachfolgend ein Überblick über die derzeitigen Kapazitäten (Impfungen/Tag) der Impfzentren: 

Bad Schwartau: 320
Bad-Oldesloe: 800
Brunsbüttel: 320
Büdelsdorf: 320
Elmshorn: 480
Eutin: 320
Flensburg: 480
Geesthacht: 320
Gettorf: 480
Großhansdorf: 320
Heide: 320
Husum: 320
Itzehoe: 480
Kaltenkirchen: 320
Kiel: 800
Kropp: 320
Lensahn: 160
Lübeck: 800
Mölln: 320
Neumünster: 800
Niebüll: 160
Norderbrarup: 320
Norderstedt: 320
Plön: 160
Prisdorf: 960
Reinbek: 320
Schönberg: 320
Wahlstedt: 480

 

Wenn das Registrierungssystem erst Termine ab dem 09. Juni vergibt, wie werden freie Termine am 07. und 08. Juni in den Impfzentren vergeben?

Da Termine in den Impfzentren bis einschließlich 6. Juni vergeben sind und mit dem neuen System erst Termine ab dem 9. Juni vergeben werden können, werden freie Erstimpfungstermine für den 7. und 8. Juni sukzessive über die Restterminvergabe (bisheriges Verfahren über www.impfen-sh.de) bis einschließlich 2. Juni buchbar gemacht.

Impfpriorisierung bei Haus- und Fachärzten:

Ab dem 7. Juni wird für Covid-19 Impfungen die Priorisierung bei Haus- und Fachärzten bundesweit aufgehoben. In der Regel werden auch sie weiterhin Menschen der Prioritätsgruppen 1-3 vorrangig impfen. Auch in den Praxen ist der Impfstoff weiterhin knapp. Die Priorisierung in den Impfzentren wird in Schleswig-Holstein vorerst nicht aufgehoben. Das bedeutet, dass dort weiterhin Menschen der Prioritätsgruppen 1-3 geimpft werden können (das umfasst nun auch Minderjährige zwischen 12 und 15 Jahren, die beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen zu einer der Prioritätsgruppen gehören). In die Entscheidung, wann Schleswig-Holstein auch für die Impfzentren die Priorisierung beendet, wird einfließen, wie schnell bisher priorisierte Impfberechtigte ein Impfangebot erhalten können und wieviel Impfstoff über den Bund wann zur Verfügung gestellt werden kann.

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