Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt für weitere 6 Monate erlaubt
Die Nutzung von Funkgeräten mit Hand-Bedienteil während der Fahrt bleibt in Schleswig-Holstein bis zum 31. Dezember 2021 erlaubt. Um sie danach noch nutzen zu können muss die StVO geändert werden.
Das Land verlängert die ursprünglich bis zum 30. Juni 2020 geltende Übergangsregelung für die Funkgerätnutzung während der Fahrt erneut. Die vorher gültige Verlängerung läuft zum 30. Juni 2021 aus.
Hintergrund des entsprechenden Erlasses ist die vor Jahren durch den Bund vorgenommene Neufassung des sogenannten Handy-Verbots. Dadurch ist während der Fahrt jede Nutzung eines Gerätes unzulässig, das in der Hand gehalten wird. Damit wurde aber nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Tippen auf dem Handy während der Fahrt unterbunden, sondern auch die Nutzung von Funkgeräten.
Nachdem für Funkgeräte zunächst eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen war, zeigt sich nun, dass diese Frist nicht ausreichend ist, um marktreife Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte zu entwickeln. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Entwicklung und Verbreitung entsprechender Geräte weiter verzögert.
Da jedoch zahlreiche Berufsgruppen – von Straßenmeistereien über Schwertransportbegleiter bis hin zu Bus- und Taxifahrern, Pannenhelfern und Fahrschulen – auf Funkverbindungen angewiesen sind, hat sich Schleswig-Holstein nach den Worten von Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz dazu entschlossen, die Übergangsfrist erneut zu verlängern. “Außerdem plant das Bundesverkehrsministerium ohnehin Funkgeräte von dem Verbot auszunehmen, wenn die StVO das nächste Mal geändert wird. Das soll Stand jetzt 2022 der Fall sein”, so Buchholz. Die Verlängerung der Ausnahmeregelung sei daher sinnvoll.