Radwegbenutzungspflicht und neue Ampel am Gustav-Radbruch-Platz
In der Einmündung von der Roeckstraße in den Gustav-Radbruch-Platz geschehen immer wieder Unfälle mit Radfahrenden beim Einfahren des Kfz-Verkehrs in den Gustav-Radbruch-Platz. Grund hierfür ist zumeist, dass der Radverkehr aus beiden Richtungen kommt, der Kfz-Verkehr dies nicht beachtet.
Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen deutlich zu verbessern, eine klare Situation zu schaffen und damit diesen Konfliktbereich zu entschärfen, regelt ab sofort eine Ampelschaltung die Zufahrt von der Roeckstraße in den Gustav-Radbruch-Platz.
Gleichzeitig sind dann Radfahrende verpflichtet den noch neuen rot ausgewiesenen Ausleitungsbereich in der Roeckstraße, der kurz vor dem Gustav-Radbruch-Platz zurück auf den Radweg führt, zu benutzen. Ohne diese Radwegbenutzungspflicht bestände sonst die Gefahr, dass der auf der Fahrbahn fahrende Radverkehr in Richtung Innenstadt bei Grün für die Fahrbahn, aber Rot für Fußgänger-/Radverkehr, dann widerrechtlich nach links abbiegen würde.
Die Signalisierung für alle Verkehrsteilnehmer:innen erfolgt in Koppelung mit der bereits vorhandenen Ampelschaltung zur Fußgängerquerung am Gustav-Radbruch-Platz zwischen Falken- und Roeckstraße.
Die Ausfahrt vom Gustav-Radbruch-Platz in die Roeckstraße bleibt weiterhin nicht signalisiert.