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Großer Schaden an Ultraleichtflugzeug nach Flugunfall

Für Ostholstein eine eher ungewöhnliche Meldung: Flugunfall. Zum Glück ohne Personenschaden.

Im Rahmen von Verkaufsverhandlungen über ein Ultraleichtflugzeug sollte es am gestrigen Sonntagnachmittag (25.07.) zu einem Probeflug kommen.

Ein Mitglied der vierköpfigen Käufergemeinschaft (ein Fluglehrer) und der Eigentümer des Flugzeuges setzten sich mit dem Flieger in Bewegung. Das Flugzeug hob ab und der Motor fing auf einer Höhe von ca. 80 m an zu stottern. Der Startvorgang sollte daher abgebrochen werden, wobei über die praktische Umsetzung offenbar Uneinigkeit herrschte.

Nach ersten Erkenntnissen sollen beide Insassen unterschiedliche Aktionen an ihren Steuerknüppeln durchgeführt haben. Im Ergebnis kam das Flugzeug erst nach Ende der Piste in einer Hecke zum Stehen. Personenschaden entstand nicht. Der Sachschaden wurde zunächst auf ca. 50.000 Euro geschätzt.

Flugunfälle liegen in der sachbearbeitenden Zuständigkeit des Kommissariats 1 bei der Bezirkskriminalinspektion (BKI) Lübeck. Dort wurden die Ermittlungen gemeinsam mit der Lübecker Staatsanwaltschaft aufgenommen. Das Flugzeug wurde sichergestellt und versiegelt. Die Bundesstelle für Flugunfälle (BFU) in Braunschweig erhielt Kenntnis.

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