Stockelsdorf

Alkoholverbot in Teilbereich des Ortszentrums von Stockelsdorf

Wegen zunehmender Rechtsverstöße und gehäufter Beschwerden sieht sich die Verwaltung gezwungen, Verbote zu erlassen.

Der Kirchenvorplatz und das angrenzende Areal mit Rathausmarkt und Münzplatz erfreut sich einer zunehmendenden Beliebtheit bei der Bevölkerung. Damit einhergehend kommt es aber leider auch vermehrt zu Störungen und negativen Vorfällen von dort aufhältigen Personen und Gruppierungen. Bisherige polizei- und ordnungsbehördliche Maßnahmen, Hinweise und Kontrollen, haben nicht den erhofften Erfolg gezeigt. Insbesondere durch, zum Teil hohen Alkoholkonsum, sind die Hemmschwellen der sich im betreffenden Bereich Aufhaltenden niedrig und die Fähigkeit zur Einsicht deutlich gemindert.

Die Gemeinde Stockelsdorf hat sich daher in Absprache mit der Polizei dazu entschlossen, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Konsums und des Mitführens von alkoholhaltigen Getränken sowie Glasbehältnissen für das Ortszentrum (Fläche im Innenbereich der Straßenzüge Ahrensböker Straße, Segeberger Straße und Marienburgstraße) zu erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst ab dem 10.09.2021 bis zum 31.10.2021 an allen Wochentagen in der Zeit von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr am Folgetag. 

Die Maßnahme wird aus polizei- und ordnungsbehördlicher Sicht als notwendig und geeignet angesehen, um eine weitere Zunahme von Rechtsverstößen zu unterbinden und konkrete Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit abwenden zu können. Beim dem Großteil der Bevölkerung, der sich ordnungsgemäß und rechtskonfrom verhält, wird um Verständnis für die Anordnung gebeten. 

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