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Ab 1. Oktober entfällt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zur Kommunikation zwischen Praxis und Krankenkasse wurde bereits 2019 beschlossen, der Start jedoch mehrmals verschoben, denn die technischen Voraussetzungen waren eine Hürde. Jetzt startet die eAU zum 1. Oktober 2021.

Für Praxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember. Für Arbeitnehmer ändert sich vorerst fast nichts.

Digital an die Krankenkassen

Praxen sind ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln (Übergangsregelung). Die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) werden mit dem Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) übertragen, einem sicheren E-Mail-Dienst in der Telematikinfrastruktur (TI).

Auf Papier an die Patienten

Papier- und Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt. Der „gelbe Schein” fällt weg. Der Arzt erstellt zusätzlich zur digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für die Krankenkasse einen Ausdruck auf Normalpapier. Die Versicherten erhalten weiterhin die Bescheinigung für den Arbeitgeber und die eigene Ausführung der AU als Ausdruck auf Normalpapier mit handschriftlicher Unterschrift. Somit muss der Arbeitnehmer zunächst noch selbst den Ausdruck der AU für den Arbeitgeber an diesen schicken.

Übergangsregelung

Die Übergangsregelung sieht vor, dass Praxen das alte Verfahren anwenden können, solange die notwendigen technischen Voraussetzungen in der Vertragsarztpraxis nicht zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2021. Bis dann ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ noch möglich. Ein besonderer Nachweis durch die Praxis ist nicht erforderlich.

Grundsätzlicher Ablauf der Krankmeldung ändert sich nicht

Am grundsätzlichen Ablauf bei einer Krankmeldung ändert sich jedoch nichts. Die Anzeigepflicht bleibt bestehen: Der Arbeitnehmer hat sich weiterhin bei seinem Arbeitgeber krankzumelden, dabei hat er sicherzustellen, dass seine Krankmeldung den Arbeitgeber auch erreicht.

Digitales Übermittlungsverfahren an Arbeitgeber startet erst am 1. Juli 2022

Eine weitere Neuerung betrifft den Startzeitpunkt der digitalen Weiterleitung der AU-Daten von den Krankenkassen an die Arbeitgeber: Der Gesetzgeber hat diesen Termin um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2022 verschoben. (Ursprünglich war der 1. Januar 2022 vorgesehen.) Bis dahin wird noch die Papierform benötigt.

AU-Bescheinigung muss dann nicht mehr vorgelegt werden

Das Ziel des eAU-Verfahrens: Arbeitgeber sollen zukünftig digital über den Beginn und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informiert werden. Außerdem soll übermittelt werden, wann die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausläuft. Die Krankenkasse soll dafür eine elektronische Meldung erstellen, die der Arbeitgeber abrufen kann.

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