Diebstahl im Lübecker Modemarkt – Täter aus Hamburg
Am Dienstagnachmittag (26.10.) ist es in einem Bekleidungsgeschäft eines Lübecker Einkaufszentrums zum Diebstahl verschiedener Kleidungsstücke im Wert von etwa 1000 Euro gekommen. Eine der vier tatverdächtigen Personen konnte noch am Tatort festgenommen werden. Die geflüchteten Mittäter wurden später durch die Polizei gestellt.
Gegen 16:00 Uhr waren zwei Streifenwagenbesatzungen des 2. Polizeireviers bei einem Lübecker Modemarkt eingesetzt, nachdem durch den Ladendetektiv eine mutmaßliche Diebin gestellt worden war. Drei weitere Mittäter waren mit einem PKW Ford geflüchtet.
Bei der 25-jährigen Frau konnten neuwertige und noch mit Preisetiketten versehene Kleidungsstücke aufgefunden werden, die eindeutig dem Bekleidungsgeschäft zuzuordnen waren. Während der Befragung offenbarte die Frau, dass es sich bei ihren Mittätern um zwei männliche und eine weibliche Person aus Hamburg gehandelt habe.
Nach einem Telefonat mit der 25-Jährigen begaben sich die drei Mittäter (Alter zwischen 18 und 27 Jahren) im Verlaufe des Abends ebenfalls zur Polizeidienststelle. Da die drei über einen festen Wohnsitz und soziale Bindungen in Hamburg verfügen, wurden sie noch am 26.10.2021 im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen mangels Haftgründen entlassen. Sie werden sich jedoch wegen des Verdachts des Diebstahls im besonders schweren Fall verantworten müssen.
Die 25-jährige Tatverdächtige verfügt hingegen über keinen festen Wohnsitz. Sie wurde daher nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung dem Zentralgewahrsam Lübeck zugeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde sodann am gestrigen Tage (27.10.) direkt die Hauptverhandlung im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Auf diese Weise blieb der Beschuldigten die von der Staatsanwaltschaft ebenfalls beantragte Hauptverhandlungshaft erspart.
Die Beschuldigte zeigte sich von dem Verfahren deutlich beeindruckt, räumte den Tatvorwurf umfassend ein und nahm das Urteil über eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils 10 EUR, insgesamt mithin 600 EUR an, indem sie auf Rechtsmittel verzichtete. Die Höhe eines Tagessatzes bemisst sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Angeklagten.