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Ministerium erlässt einheitliche und verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen

Mit der Allgemeinverfügung wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter im Land geschaffen. Sie tritt am 24. November 2021 in Kraft. Auch für private Halter.

Vor dem Hintergrund des aktuellen dynamischen Geflügelpestgeschehens im Land hat das Landwirtschaftsministerium heute eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter im Land geschaffen. Die Allgemeinverfügung tritt morgen, am 24. November 2021, in Kraft und ist für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter in Schleswig-Holstein verbindlich.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle privaten sowie gewerblichen Halterinnen und Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen sowie Vögeln anderer Arten, die der Erzeugung von Fleisch, Konsumeiern, sonstigen Erzeugnissen sowie der Wiederaufstockung von Wildbeständen oder der Zucht für die genannte Erzeugung dienen oder aus anderen Gründen gehalten werden. Sie gilt somit auch für Vögel, die für Tierschauen, Wettflüge, Ausstellungen, Turnierkämpfe, zur Zucht oder zum Verkauf gehalten werden. Ausgenommen von der Regelung sind Heimtiere. 

„Bislang wurde Geflügelpest bei mittlerweile 117 Wildvögeln in neun Kreisen nachgewiesen. Zudem sind drei Geflügelhaltungen in drei verschiedenen Kreisen im Land von der Geflügelpest betroffen. Um weitere Einträge des Virus in Bestände zu verhindern, müssen in Betrieben und privaten Haltungen unbedingt strenge Hygieneauflagen eingehalten werden. Als Land legen wir daher einen verbindlichen Katalog fest, um einen einheitlichen Rahmen zu schaffen“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Zudem ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten.

Minister Albrecht: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Geflügelpestvirus auch von Menschen in die Betriebe getragen wird. Wir müssen alles dafür tun, um die Geflügelbestände zu schützen.“ Der Eintrag über den Menschen kann beispielsweise leicht über indirekte Kontakte zu Wildvögeln, wie z.B. über deren Ausscheidungen an Schuhen oder anderen Gegenständen erfolgen. Wird das Virus in Geflügelhaltungen eingetragen, müssen die nicht bereits verendeten Tiere nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften der getötet werden.

Die Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen ist einsehbar unter:

www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung

Weitere Hinweise erhalten Kleinhalter und Hobbyhalter auch aus der Broschüre „Gefahr Geflügelpest –  Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby– und Kleingeflügelhalter“. Die Dokumente sind ebenfalls auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht.

Seit Mitte Oktober 2021 wurde bislang bei 117 Wildvögeln aus nunmehr insgesamt neun Kreisen (Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Herzogtum Lauenburg; neu: Schleswig-Flensburg, Pinneberg) der Geflügelpesterreger nachgewiesen. In fast allen Fällen handelte es sich um das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1. Das betroffene Artenspektrum ist groß und umfasst verschiedene Gänse (Nonnen-, Grau-, Ringel-, Kanada-, Brandgans), Enten (Pfeif-, Eider- Stockente), Möwen (Mantel-, Lach-, Silbermöwe), Schnepfenvögel (Großer Brachvogel), weitere Regenpfeiferartige (Austernfischer), Greifvögel (Bussard), einen Rabenvogel sowie einen Reiher. Laufend werden Proben von weiteren Wildvögeln am schleswig-holsteinischen Landeslabor in Neumünster und in der Folge am nationales Referenzlabor für Geflügelpest am Friedrich-Loeffler-Institut untersucht.

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI:

www.openagrar.de/servlets/

Informationen der Landesregierung:

www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/

Informationen des FLI:

www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/

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