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Die neuen Maßnahmen in Schleswig-Holstein: Böllerverbot, 2G und 2G-Plus

Nach dem Bund-Länder-Gipfel informierte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) die Schleswig-Holsteiner über Böllerverbot und 2G im Einzelhandel. „15 Länder machen es einheitlich, da können wir nicht etwas anderes machen.“

2G in Einzelhandel

Man entschied sich für Einheitlichkeit. Somit dürfen Händler auch in Schleswig-Holstein ab Sonnabend nur noch Geimpfte und Genesene bedienen. Ungeimpfte können dann nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen.

Ungeimpften ist der Einkauf erlaubt in

Lebens- und Futtermittelläden, Wochenmärkten, Getränkemärkten, Geschäfte für medizinische Hilfsmittel und Produkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Zeitungsverkauf, Buchhandlung, Bau- und Gartenmärkten, Blumengeschäften, Tierbedarfsmärkten sowie Lebensmittel-Ausgabestellen der Tafeln.

Günther betone, der Einzelhandel sei nicht Treiber der Pandemie, man müsse aber Kontakte reduzieren. Er geht nicht von großen Einbußen für den Einzelhandel aus, denn „über 2,5 Millionen Menschen können weiter im Einzelhandel einkaufen und sind nicht von der Regelung betroffen.“

Erst in zwei Wochen: 2G-Plus in Clubs und Hotels

Clubs und Diskotheken sollen ab einer Inzidenz von 350 geschlossen werden. Bundesweit soll auch eine 2G-Plus-Regelung in diesen und in Kneipen und Beherbergungsbetrieben ab 15. Dezemer eingeführt werden.  An diesem Datum tritt eine neues Landesverordnung in Kraft, die dann diese Maßnahmen beinhalten soll, so Günther.

Erneutes Böller- und Feuerwerkverbot, aber nicht überall

An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben und der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. Günther versprach eine Kompensation an Unternehmen, die Feuerwerk vorrätig haben. Ob es in Schleswig-Holstein auch ein Versammlungsverbot geben wird, soll erst später entschieden werden. Denn, so Günther, die Inzidenz sei deutlich niedriger als in anderen Bundesländern.

In Stadien und Hallen

DieLänder haben sich darauf geeinigt, in Stadien und Hallen künftig nur noch bis zu 50 Prozent Zuschauer zuzulassen. Im Freien gibt es eine Höchstgrenze von 15.000 Zuschauern, in geschlossenen Räumen von 5.000 Zuschauern. Auf jeden Fall gilt die 2G-Regelung und Maskenpflicht. 

Die Maskenpflich in den Schulen gilt wieder bundesweit – in Schleswig-Holstein besteht diese Regelung bereits.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Wird es erst mit der aktualisierten Verordnung geben. Dann darf sich ein Hausstand mit zwei weiteren Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Was jedoch für Menschen gilt, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, wird laut Günther noch vor dem 15. Dezember entschieden.

Impfpflicht oder nicht?

Eine Impfpflicht soll kommen – voraussichtlich im Februar kommenden Jahres. Darüber muss aber zunächst einmal der Bundestag entscheiden. 

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