110&112

Schmuck durch Schockanruf erbeutet

Polizei empfiehlt: -Seien Sie grundsätzlich skeptisch gegenüber fremden Personen am Telefon.
-Lassen Sie sich den vollständigen Namen des anrufenden Polizisten sowie dessen Dienststelle und Rückrufnummer geben und legen dann auf. Im Zweifel kontaktieren Sie die Polizei über 110 oder die nächstgelegene Dienststelle und hinterfragen dort den Anruf oder nehmen Sie Kontakt zu engen Angehörigen auf.
-Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über persönliche Lebensverhältnisse, persönliche Daten oder Ihre finanzielle Situation.
-Die Polizei verlangt am Telefon weder Überweisungen auf ein Konto noch eine Geldübergabe.

Am Dienstagnachmittag (14.12.) wurde eine Seniorin aus dem Stadtteil St. Jürgen von unbekannten Tätern betrogen. Ein vermeintlicher Polizeibeamter gab am Telefon vor, dass ihr Ehemann einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine junge Frau tödlich verletzt worden sei. Durch die Staatsanwaltschaft Lübeck sei deswegen Haftbefehl erlassen worden. Nur eine Kautionszahlung könne die Inhaftierung abwenden.

Gegen 15:15 Uhr wurde die 69-jährige Geschädigte über ihren Festnetzanschluss kontaktiert. Der Anrufer gab sich als Polizeihauptkommissar aus und erklärte der Seniorin, dass gegen ihren Ehemann, infolge der Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalles, Haftbefehl erlassen worden sei. Derzeit würde er sich noch in ärztlicher Behandlung in einem Krankenhaus befinden. Um eine Aussetzung des Haftbefehls herbeizuführen, solle sie das im Tresor befindliche Bargeld zur Verfügung stellen. Da die Geschädigte beteuerte, über keinerlei Barmittel zu verfügen, bot sie stattdessen an, ihren Schmuck zur Begleichung der Kaution bereitzustellen. Den Schmuck im Wert von mehreren zehntausend Euro verpackte die Seniorin nach Aufforderung des Anrufers in einem Umschlag und begab sich daraufhin absprachegemäß zu einem Parkplatz im Einmündungsbereich der Adolfstraße und der Straße Lange Reihe. Hier fand gegen 16:40 Uhr die Übergabe an einen vermeintlich anderen Polizeibeamten statt.

Beinahe während des gesamten Tatgeschehens wurde das Telefonat zwischen der Lübeckerin und dem unbekannten Tatverdächtigen aufrechterhalten. Dieser habe immer wieder Anweisungen erteilt und die Geschädigte zur Schweigepflicht aufgerufen.

Das Kommissariat 13 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck führt die Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges und bittet Zeugen, die am 14.12.2021 in der Zeit zwischen 15:15 Uhr und 16:40 Uhr verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Adolfstraße oder Lange Reihe beobachtet haben, sich unter der Rufnummer 0451-1310 oder per E-Mail an K13.Luebeck.BKI@polizei.landsh.de zu melden.

In diesem Zusammenhang empfiehlt die Polizei abermals folgende Verhaltenshinweise:

-Seien Sie grundsätzlich skeptisch gegenüber fremden Personen am Telefon.

-Lassen Sie sich den vollständigen Namen des anrufenden Polizisten sowie dessen Dienststelle und Rückrufnummer geben und legen dann auf. Im Zweifel kontaktieren Sie die Polizei über 110 oder die nächstgelegene Dienststelle und hinterfragen dort den Anruf oder nehmen Sie Kontakt zu engen Angehörigen auf.

-Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über persönliche Lebensverhältnisse, persönliche Daten oder Ihre finanzielle Situation.

-Die Polizei verlangt am Telefon weder Überweisungen auf ein Konto noch eine Geldübergabe.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.polizei-beratung.de.

 

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