Bürgerportal in Stockelsdorf gestartet
Hundesteuer, Voranmeldung zur Eheschließung, Urkundenanforderung, Gewerbe-Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung kann jetzt alles in Stockelsdorf rund um die Uhr digital erledigt werden. Natürlich auch, wenn man sich nicht gerade in Stockelsdorf aufhält. Funktioniert sozusagen wie Online-Banking.
Mit dem neue Bürgerportal können Verwaltungsvorgänge online erledigt werden. “Das soll allerdings keinesfalls dazu führen, dass jetzt hier niemand mehr erreichbar ist oder keine persönlichen Termine mehr gemacht werden können“, versprich Bürgermeisterin Julia Samtleben. Es geht um eine Serviceerweiterung, denn für viele Menschn ist es einfacher, Dinge von zu Hause aus zu erledigen, als auf Termine im Rathaus zu warten.
Die angebotenen Leistungen werden kontinuierlich erweitert, gestartet wird vorerst mit einem kleinen Umfang.
Das neue Bürgerportal ist über stockelsdorf.digital zu erreichen. Um die Kommunikation mit anderen Kommunen nicht unnötig zu erschweren und damit jeder Bürger nur ein einziges Anmeldekonto braucht, hat Stockelsdorf auf das landeseinheitliche Bürgerportal gesetzt. Als Erster in Schleswig-Holstein ging das Amt Hüttener Berge online. In Ostholstein ist bereits das Amt Lensahn dabei.
Natürlich sind auch die bisherigen Services wie Zuständigkeitsfinder oder Terminvereinbarungen im Bürgerportal vorhanden.
Bei dem Bürgerportal handelt es sich nicht um ein „nice to have“ (schön zu haben), das sich Stockelsdorf „leistet“, weil’s bequem ist, sondern es liegt hier ein Gesetz dafür zugrunde – das Onlinezugangsgesetz – das besagt, dass kommunale Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten sind. Bis Ende 2022 sollte jede Kommune ein Bürgerportal anbieten und dafür braucht man keine Eigenentwicklung, im Gegenteil, die würden eher für unnötige Erschwernisse sorgen. Bleibt zu hoffen, dass auch die anderen Kommunen auf das landeseinheitliche Portal setzen, denn dadurch kann sich z. B. auch leichter bei Umzug umgemeldet werden.
Natürlich bedarf es für einige Verwaltungsvorgänge einer Legitimation. Dafür braucht man sich nicht unbedingt ein stationäres Lesegerät für den Personalausweis anzuschaffen.
Schon seit vielen Jahren gab es ihn mit der “digitalen” Option, seit diesem Jahr ist er obligatorisch. Seit dem 1. September 2021 ist auch das entsprechende Gesetz in Kraft getreten, welches die Grundlage für den Ausweis auf Mobilgeräten wie Smartphones schafft, damit sich Bürgerinnen und Bürger digital ausweisen können.
Mit dem digitalen Personalausweis und der AusweisApp2 können Sie sich direkt authentifizieren als würden Sie sich gegenüber eines Mitarbeiters der Verwaltung ausweisen.
Über die AusweisApp2 wird es voraussichtlich möglich sein auch die Angebote von Schleswig-Holstein und Stockelsdorf zu nutzen, der Service wird im Laufe der Zeit immer vielfältiger und weiter ausgebaut. Zusätzliche Lesegeräte entfallen dann für die Besitzer der AusweisApp2, sofern Ihr Smartphone dieses unterstützt.