Lübeck

Besucher der Diskothek A1 müssen sich in Quarantäne begeben

Wart Ihr in der Nacht vom 26. auf den 27.12.2021 im A1 in Lübeck? Dann müsst Ihr jetzt leider in Quarantäne. Egal ob Symptome oder nicht.

Auch in Lübecker Diskothek sind Infektionen bestätigt – Bürgermeister Jan Lindenau: „Besucher:innen der Diskothek A1 haben sich unabhängig vom Impfstatus auch ohne Symptome in Quarantäne zu begeben.“

Nach den Weihnachtsfeiertagen ist es auch in der Hansestadt Lübeck zu dem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen gekommen. Aktuell bearbeiten die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes rund 600 offene Datensätze und nehmen die Kontaktverfolgung wahr. Gearbeitet wird im Zweischichtbetrieb täglich von 7 bis 20:30 Uhr. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Prioritär werden Personen mit bestätigten, positiven Testergebnissen durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Positiv getestete Personen sind verpflichtet, Ihre Kontaktpersonen zu informieren. Diese haben sich selbstständig in Quarantäne zu begeben.

Mittlerweile liegen auch elf durch ein Labor bestätigte Positivfälle von Personen vor, die die Diskothek A1 in Lübeck in der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember 2021 besucht haben. Mindestens in einem Fall konnte im Rahmen der Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt ermittelt werden, dass ein Gast zuvor die Diskothek FunParc in Trittau besucht hatte.

Alle Personen, die die Diskothek A1 in Lübeck in der Nacht vom 26. auf den 27.12.2021 besucht haben, werden als enge Kontaktpersonen eingestuft. Für diese gilt die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2021 (Online: www.luebeck.de/quarantaene).

Die Verpflichtung zur Quarantäne gilt unabhängig von einem eventuell durchgeführten Test. Auch bei negativem Testergebnis wird die Quarantäne nicht aufgehoben. Positiv getestete Personen sind aufgefordert, ihre engen Kontaktpersonen über ihr Ergebnis zu informieren.

Bürgermeister Jan Lindenau erklärt: „Wir müssen alles unternehmen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu unterbinden. Aufgrund der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante rechne ich mit weiter steigenden Fallzahlen.“

Alle betroffenen Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme dieser Mitteilung oder eines positiven Testergebnisses auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich dort abzusondern/aufzuhalten (häusliche Isolation/Quarantäne). Die Häuslichkeit darf nur zum Besuch einer Teststation verlassen werden. Dies darf nur unter Verwendung von einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen.

Darüber hinaus sind die Personen verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden.

Das Gesundheitsamt kann jederzeit per E-Mail unter corona@luebeck.de oder telefonisch unter 0451/122 2676 montags bis freitags von 8 bis 20.30 Uhr kontaktiert werden.

Das Gesundheitsamt benötigt folgende Informationen:

Vor- und Nachnahme; Geburtsdatum; Festnetznummer; Anschrift; Einordnung (Indexfall?, enger Kontakt? Einreisend?); evtl. Krankheitssymptome (Was? Seit wann?); Tag des Testes; Vor- und Nachnamen von allen im Haushalt lebenden Personen

Personen, wo die Corona-WarnApp einen roten Warnhinweis anzeigt, der auf ein erhöhtes Infektionsrisiko hinweist, wird geraten, sich einem PCR-Test beim Hausarzt oder in einer Teststation durch Vorzeigen seiner Corona-Warn-App zu unterziehen. Sollte der Test positiv sein, sind diese Personen verpflichtet, sich ebenfalls beim Gesundheitsamt zu melden. Neben den Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder Telefon steht hierfür auch ein Online-Formular zur Verfügung. Dies ist 24 Stunden täglich online unter www.luebeck.de/coronaermittlung nutzbar.

„Wir haben unsere Diskothek seit dem 27. Dezember 2021 geschlossen. Wir informieren unsere Gäste und bitten ihren Gesundheitszustand zu beachten. Um die Behörden zu unterstützen, informieren wir unsere Gäste auch über unsere Homepage und Social-Media-Kanäle“, so der Betriebsleiter der Diskothek A1, Steven Werner.

„Es muss davon ausgegangen werden, dass die Omikron-Variante die vorherrschende Variante auch in Lübeck ist. Zwar liegen aufgrund der notwendigen Bestätigungen aus den Laboren noch nicht für alle positiven PCR-Testungen die Bestätigungen der Variante vor, die Quote der ersten Bestätigungen ist jedoch hoch“, so Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Lübecker Gesundheitsamt. „Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Omikron-Variante wird für enge Kontaktpersonen unabhängig vom Impfstatus und Symptomen eine Quarantänedauer von 14 Tagen festgelegt. Diese kann auch durch negative Tests nicht verkürzt werden“, führt Dr. Mischnik weiter aus.

Der beste Schutz gegen eine schwere Erkrankung bleibt weiterhin die Impfung gegen das Corona-Virus.

Bürgermeister Jan Lindenau ruft deshalb erneut eindringlich dazu auf: „Lassen Sie sich impfen und nutzen Sie schnellstmöglich die Angebote der Auffrischungsimpfung. Lassen Sie uns gemeinsam die gute Impfquote in Lübeck halten und damit alle gemeinsam ohne größere, schwerwiegende Krankheitsverläufe diese Pandemie überstehen.“

Weiterhin gilt es, große Menschenansammlungen zu vermeiden und Kontakte zu reduzieren.

„Nicht alles, was nicht verboten oder nicht geregelt ist, ist automatisch sinnvoll. Achten Sie auf sich und andere. Tragen Sie bitte in der Öffentlichkeit auch eine Maske, wo sie nicht vorgeschrieben ist, wenn sie auf andere Menschen treffen“, appelliert Bürgermeister Jan Lindenau.

Weiterhin gilt es die Hygieneregeln zu beachten, Abstand zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und Innenräume zu lüften.

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus

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