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Gilt auch für Hobbyangler: Der Dorsch hat ab 15. Januar Schonzeit

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) weist darauf hin, dass für Freizeitfischer (Angler, Hobbyfischer) in der gesamten westlichen Ostsee im Jahr 2022 eine strenge Fangbegrenzung für Dorsch gilt.

So darf im Jahr 2022 lediglich ein Dorsch je Freizeitfischer und Tag entnommen bzw. behalten werden. Im Zeitraum vom 15. Januar bis zum 31. März 2022 unterliegen die Dorsche einer besonderen Schonung – in diesem Zeitraum darf kein Dorsch entnommen und behalten werden. Die gezielte Freizeitfischerei auf Dorsch ist in der Schonzeit verboten.
Diese Regelung gilt völlig unabhängig davon, wo oder wie diese Dorsche gefangen wurden – unabhängig, ob von Land oder auf See, also gleichermaßen am Strand, von Seebrücken, vom Boot oder auch vom gewerblichen Angelkutter aus.
Das Mindestmaß für Dorsche liegt für Freizeitfischer in Schleswig-Holstein gemäß Küstenfischereiverordnung unverändert bei 38 cm.

Grundlage ist das EU-Recht

Grundlage der Regelung ist die in den Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar geltende “VERORDNUNG (EU) 2021/1888 DES RATES vom 27. Oktober 2021 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2021 …” (siehe dort im Artikel 8).

Sofern die gezielte Angelfischerei auf Dorsch ausgeübt wird, ist mit Erreichen des Tagesfanglimits von einem Dorsch diese Fischerei einzustellen. Das gezielte Weiterangeln auf Dorsch nach Erreichen der Tageshöchstfangmenge mit anschließendem Zurücksetzen ist nicht zulässig und kann als Verstoß gegen das Fischereigesetz mit Bußgeldern geahndet werden (Verbot des “catch and release”). Auf andere Fischarten darf jedoch gezielt weitergeangelt werden. Sofern beim gezielten Angeln auf andere Fischarten, z. B. auf Heringe, Plattfische oder Meerforellen, Dorsche unbeabsichtigt gefangen werden und das Tagesfanglimit bereits erreicht ist, müssen die Dorsche unverzüglich schonend lebend zurückgesetzt werden.

Reaktion auf schlechten Zustand der Dorschbestände

Mit dieser Norm reagiert die EU auf den weiteren Bestandsrückgang beim Dorsch in der westlichen Ostsee. Da aufgrund umfangreicher wissenschaftlicher Untersuchungen belegt ist, dass die Freizeitfischerei einen nicht unerheblichen Anteil am Gesamtfang an Dorschen in der westlichen Ostsee ausmacht, hat die EU schon seit mehreren Jahren auch den Dorschfang der Freizeitfischer begrenzt. Damit sollen eine langfristige Erholung des Dorschbestandes und eine Rückkehr zur nachhaltigen Bewirtschaftung erreicht werden.

Die Regelung gilt in der oben genannten Form ausschließlich für das Jahr 2022. Ob es in den Folgejahren weitere Fangbegrenzungen für Angler beim Dorsch gibt, wird die EU im Rahmen der Festlegung der Fangquoten für das Jahr 2023 entscheiden.

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