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Fahrzeugkontrollen im Bahnhofsbereich – Immer wieder Funde von Betäubungsmitteln

Am Montagmittag (14.02.2022) hat der Bezirksdienst des 2. Polizeireviers Lübeck Verkehrskontrollen rund um den Lübecker Hauptbahnhof und den ZOB durchgeführt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Erkennung von Fahrten unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss. Auch zwei Männer auf E-Scootern gerieten ins Visier der Beamten.

Zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr hatten sich die vier Polizisten wechselnd zwischen ZOB, Hauptbahnhof und den angrenzenden Straßen postiert. Bei einem 44-jährigen Mann, der mit seinem PKW Golf am Kreisverkehr “Ziegelteller” auf dem Weg zur Arbeit unterwegs war, reagierte der Drogenschnelltest positiv auf Amphetamine. Bei einem 57-jährigen Fahrer eines Motorrollers zeigte der Drogenschnelltest den Konsum von THC an. Zudem war der Mann noch im Besitz eines angerauchten Joints.

Auch bei zwei 17 und 25 Jahre alten Männern, die auf einem E-Scooter in Bahnhofsnähe unterwegs waren, reagierte der Drogenschnelltest positiv auf THC. Der 25-jährige Lübecker war zudem im Besitz von Marihuana und eines benutzen Grinders.

Allen Männern wurde im weiteren Verlauf eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Sie müssen sich nun wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinflusses und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Zwecks weiterer Prüfung erhält auch die Führerscheinstelle Kenntnis von den Verstößen. Insbesondere für den 17-jährigen Lübecker oder generell für Personen, die noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder sich in der Probezeit befinden, kann sich das Fahren unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss auf E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr negativ auswirken. Denn: Für das Fahren von E-Scootern gelten dieselben Vorschriften wie für den übrigen Kraftfahrzeugverkehr.

Nach dem Ende des Kontrolleinsatzes fiel einem Beamten auf dem Weg in den Feierabend noch ein verdächtiger Audi in der Hansestraße Straße auf, in unmittelbarer Nähe des 2. Polizeireviers. Eine hinzugezogene Funkwagenbesetzung kontrollierte den 24-jährigen Fahrer. Auch bei ihm reagierte der Drogentest positiv, dieses Mal auf die Einnahme von Kokain. Für den 24-Jährigen endete die Fahrt am Kontrollort, ein Arzt entnahm dem jungen Mann eine Blutprobe und es wurden Verfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinflusses und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wird mit einem Bußgeld von 500 Euro plus Verwaltungskosten sowie einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten beim Kraftfahrtbundesamt geahndet.

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