Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sorgt dafür, dass in Zukunft nicht mehr alles persönlich vor Ort im Amt, bzw. Rathaus erledigt werden muss. BAföG beantragen, eine Eheurkunde ausstellen lassen, das Kraftfahrzeug abmelden oder das Gewerbe ummelden kann in immer mehr Kommunen jetzt online erledigt werden.
Während der Umgang mit digitalen Medien längst alltäglich geworden ist, setzen viele Behördenanträge immer noch die Papierform, den Postweg oder einen Behördengang voraus. Digitale Services könnten Zeit, Arbeit und Wege sparen. Diese Zielsetzung verfolgt das Onlinezugangsgesetz (OZG) – es besagt, dass Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen über vernetzte Verwaltungsportale in digitaler Form anbieten müssen, um so die herkömmlichen Kontakt- und Zugangsmöglichkeiten zu ergänzen. Die Hansestadt Lübeck arbeitet aktiv und erfolgreich an der Umsetzung und bietet bereits heute ihren Bürger:innen viele Services digital an. Damit Bürger:innen die aktuell verfügbaren digitalen Anträge besser finden können, hat die Hansestadt Lübeck nun eine zentrale Internetseite zusammengestellt: www.luebeck.de/onlinedienste
BAföG beantragen, eine Eheurkunde ausstellen lassen, das Kraftfahrzeug abmelden oder das Gewerbe ummelden: Seit Januar 2022 stehen Lübecks Bürger:innen bereits über 80 Online-Dienste zur Verfügung und es werden nahezu täglich mehr.
Im föderalen System erbringen die Kommunalverwaltungen den Großteil der Dienstleistungen gegenüber der Stadtgesellschaft. Die Verantwortung zur Umsetzung des OZG liegt allerdings in Länderhoheit – in Schleswig-Holstein wurde diese Verantwortung dem ITV.SH als Anstalt öffentlichen Rechts übertragen. In Themenfeldern, die über ganz Deutschland nach Bundesländern aufgeteilt sind, werden sogenannte EfA-Leistungen (Einer für alle) dezentral erstellt und vom ITV.SH als Angebot an die Kommunen in das Landesportal importiert; Schleswig-Holstein ist beispielsweise federführend für das Themenfeld „Umwelt”. Um digitale Anträge rechtssicher zu stellen und beantworten zu können, stellt das Service-Portal des Landes Servicekonten und Postfächer bereit. Kommunale Leistungen können über den Zuständigkeitsfinder (ZufiSH) des Landes aufgefunden werden, der auch die Basis für den Online-Bürgerservice der Hansestadt Lübeck darstellt und unter www.luebeck.de/buergerservice abrufbar ist.
Um die Verwaltungsleistungen digital anbieten zu können, müssen viele Komponenten von Bund, Land und Kommunen ineinandergreifen. In manchen Fällen können bereits bestehende Online-Dienste von anderen Bundesländern übernommen und angepasst werden. In anderen Fällen wird ein Online-Dienst speziell für Lübeck entwickelt. Und auch der ITV.SH entwickelt für die Kommunen in Schleswig-Holstein passende Online-Dienste. Am Ende wird es also ein Portfolio an Online-Diensten aus verschiedenen Quellen geben, das den Bürger:innen zur Verfügung steht.
Ziel ist ein einheitliches digitales Bürgerportal. Ein kundenorientierter Bürgerservice mit einem benutzerfreundlichen Zugang zu Verwaltungsleistungen wird am ehesten dann gewährleistet, wenn der gesamte Behördenkontakt vom Antrag bis zur Antwort medienbruchfrei digital erfolgt.
Daher zielt die Hansestadt Lübeck über die Vorgaben des OZG hinaus nicht nur auf ein digitales Antragswesen, sondern auch auf eine schrittweise vollständige Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.
Bürgermeister Jan Lindenau: „Für unsere Bürger:innen setzen wir Services von Anfang bis Ende digital um. Heute starten wir mit dem ersten zentralen Schritt, die fertigen Online-Angebote gebündelt anzubieten. Mittelfristig entwickeln wir zusammen mit dem Land ein umfassendes Bürgerportal.“
Dr. Stefan Ivens (Chief Digital Officer der Hansestadt) stimmt zu: „Und in nur wenigen Klicks finden die Bürger:innen auf der städtischen Website rund um die Uhr, bequem von zu Hause oder unterwegs den für sie relevanten Service – das ist unser Ziel! So werden nicht nur Anfahrts- und Wartezeiten unnötig, zudem können sich die Mitarbeiter:innen vor Ort bei Bedarf umso mehr auf die Beratung und persönliche Gespräche konzentrieren.“
Einige Online-Dienstleistungen bedürfen einer Legitimation mittels Personalausweis. Mittlerweile sind die ausgegebenen Personalausweise mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Bürger:innen Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis ist ein digitales Ausweisen im Internet möglich. Sollten Sie bisher keine PIN-Nummer für Ihren Personlausweis haben, ist dieser ab sofort auch online zu beantragen. Darüber hinaus finden Sie die Personlausweis-App und weitere Informationen zur Online-Nutzung Ihres Personalausweises unter www.personalausweisportal.de