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400 Mio. Euro Notkredit für Kommunen für Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen

Noch immer ist unklar, inwieweit sich der Bund an den Kosten der Aufnahme und Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge beteiligen wird, das Land Schleswig-Holstein konnte aber seine Kommunen nicht alleine vor dieser Bewältigung stehen lassen.

Die Landesregierung wird die Kommunen in Schleswig-Holstein bei den Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen kurzfristig noch stärker finanziell unterstützen. Danach können die Kreise und kreisfreien Städte unter anderem mit einem neuen Förderprogramm zur Herrichtung von Wohnräumen und mit der Übernahme der Kosten von Notunterkünften rechnen. Außerdem gibt es ein Sonderprogramm für niedrigschwellige Angebote zur Kinderbetreuung.

Das kündigten Ministerpräsident Daniel Günther und seine beiden Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold und Sozialminister Dr. Heiner Garg, heute (6. April) in Kiel an. Finanziert wird das Paket über einen Notkredit in Höhe von 400 Millionen Euro, auf den sich die Koalition mit den Fraktionen von SPD und SSW im Grundsatz verständigt hat. Im Gegenzug soll der Corona-Notkredit entsprechend abgesenkt werden.

“Nur im gemeinsamen Zusammenwirken von Land und Kommunen wird es gelingen, den Menschen, die zu uns nach Schleswig-Holstein kommen, Sicherheit und Geborgenheit zu geben”, sagte Günther. Es sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, vertriebenen und geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern Schutz vor dem schrecklichen, völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf ihr Land zu gewähren. “Schleswig-Holstein stellt das vor große Herausforderungen. Aber diese nehmen wir an. Es ist selbstverständlich und eine humanitäre Verpflichtung, dass wir den Menschen helfen, die bei uns Schutz suchen. Hierfür haben wir gemeinsam mit SPD und SSW die notwendigen Verabredungen für den Landeshaushalt und für unsere Kommunen getroffen. Das ist erneut ein starkes parteiübergreifendes Signal in dieser schwierigen Zeit, für das ich der Opposition danke”, so der Regierungschef.

Finanzministerin Monika Heinold sagte: “Es zeichnet unser Land aus, dass wir zusammenstehen, wenn gemeinsames Handeln notwendig ist. Schleswig-Holstein ist und bleibt ein sicherer Hafen für Schutzsuchende. Dafür wollen wir auch künftig die notwendigen Mittel bereitstellen. Dazu gehört auch eine faire Kostenverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen. Jetzt ist der Bund am Zug, handfeste Finanzierungszusagen zu machen. Ich bedanke mich bei den Fraktionen – und insbesondere bei der Opposition – dass sie ihre grundsätzliche Bereitschaft für einen 400 Mio. Euro schweren Notkredit zugesagt haben. In den nächsten Tagen werden wir gemeinsam beraten, welche Ausgaben mit dem neuen Notkredit finanziert werden sollen.”

Sozialminister Dr. Heiner Garg sagte: “Der Schrecken des Krieges stellt insbesondere für Kinder eine ungeheuerlich große Belastung dar. Besonders wichtig ist es uns deshalb, Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen und hier schnell Sicherheit bei der Unterbringung und ausreichend niedrigschwellige Angebote zur Betreuung und Teilhabe für Kinder zu schaffen. Die Kommunen sollen mit dem Paket insgesamt entlastet und zugleich schnell in die Lage versetzt werden, unkompliziert Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen.”

Noch ist unklar, inwieweit sich der Bund an den Kosten der Aufnahme und Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge beteiligen wird. “Wir benötigen aber schon jetzt Antwort auf die unmittelbar drängenden Fragen, beispielsweise dazu, wer die Kosten für die Unterbringung von Schutzsuchenden in Notunterkünften und deren Herrichtung trägt. Damit werden wir unsere Kommunen nicht alleine lassen. Sie können sich auf das Land verlassen. In Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden haben wir daher kurzfristig finanzielle Hilfen zugesichert”, so der Ministerpräsident.

In einem ersten Schritt wurde bereits im März zugesagt, den Kommunen für Schutzsuchende aus der Ukraine eine Aufnahmepauschale in Höhe von 500 Euro pro Person zu gewähren. Jetzt wurden folgende Schritte mit den Kommunen verbredet:

  • Das Land übernimmt belegungsunabhängig die Kosten, die den Kreisen und kreisfreien Städten für die Errichtung, Ausstattung sowie den Betrieb der kommunalen Notunterkünfte entstanden sind bzw. entstehen und jeweils nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattungsfähig sind.
  • Das Land legt kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von fünf Millionen Euro auf, mit dem es sich an den Kosten zur Herrichtung von geeignetem Wohnraum beteiligt.
  • 2,5 Millionen Euro stellt das Land für die Beteiligung an den Vorhaltekosten für Wohnraum zur Verfügung.
  • Das Land stellt für ein Sonderprogramm für niedrigschwellige Angebote zur Betreuung und Teilhabe von Kindern in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Kreise und kreisfreien Städte zur Mitfinanzierung (Beteiligungsquote des Landes 90 Prozent) von kommunalen Betreuungsangeboten außerhalb der Regelsysteme im Jahr 2022 zur Verfügung. Die Angebote sollen schnell und unbürokratisch durch die Kommunen aufgebaut werden können.
  • Das Land setzt im kommenden Jahr die Förderung von Migrationsberatungsstellen in Höhe von rund vier Millionen Euro fort.

Sobald geklärt ist, wie und in welchem Umfang sich der Bund an den Kosten beteiligt, werden Land und Kommunen ihre Gespräche fortsetzen, sagte Günther, der auch Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Flüchtlingsfinanzierung ist. Ziel bleibe eine faire Lastenverteilung, die eine spürbare Entlastung der Kommunen vorsehe. In diesem Zusammenhang erfolgt in Abhängigkeit von der Höhe der Entlastungsmittel des Bundes auch eine Entlastung für die seit dem 1. März entstandenen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Angestrebt wird dabei eine Kostenverteilung 90:10 der jeweils nachgewiesenen Kosten für Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Schutzsuchende aus der Ukraine. “Jetzt geht es erst einmal darum, dass die geflüchteten Menschen bei uns gut ankommen, aufgenommen und betreut werden”, so Günther. Genauso wichtig seien dann die Themen Schule, Gesundheit, Lebensunterhalt und Wohnen: “Hier gibt es noch viele Herausforderungen, die wir gemeinsam mit den Kommunen schultern müssen.”

Für die SPD-Landtagsfraktion erklärte deren Vorsitzende Serpil Midyatli: “Als SPD stehen wir zu unserer Verantwortung. Vor uns liegen in den nächsten Wochen und Monaten große Herausforderungen. Wir sind bereit dazu, alles Notwendige mitzutragen, um den Menschen, die vor diesem zerstörerischen Krieg flüchten müssen, bestmöglich zu helfen! Schleswig-Holstein ist solidarisch! Das haben wir bereits in der Vergangenheit bewiesen. Was die genaue Verteilung der Mittel betrifft, werden wir uns in den kommenden Tagen mit der Landesregierung und der Koalition gemeinsam an den Tisch setzen und klare Schwerpunkte in den Bereichen Soziales, Bildung und Arbeitsmarkintegration einbringen.”

Der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, sagte “Für uns als SSW ist klar, dass wir unserer humanitären Pflicht gegenüber den Flüchtlingen aus der Ukraine nachkommen. Es ist eine besondere und unerwartete Herausforderung für uns alle, aber auch hier stehen wir den Menschen aus der Ukraine bei. Dadurch, dass Land und Kommunen schnell und unkompliziert Hilfe auf die Beine stellen, wird deutlich, dass Schleswig-Holstein ein weltoffenes Land ist. Jetzt geht es darum, den Menschen schnell wieder eine Perspektive zu geben.” 

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