Ostholstein

Anja Bück ist die neue Schulrätin in Ostholstein

Anja Bück wurde gestern (19. April) als neue Schulrätin im Kreis Ostholstein in feierlicher Runde von Landrat Reinhard Sager offiziell im Kreis Ostholstein begrüßt. Die 50-Jährige ist damit Nachfolgerin von Schulrat Manfred Meyer, der im März 2021 – in coronabedingt kleinem Kreis – verabschiedet wurde.

Frau Bück wird für den Schulaufsichtsbezirk Süd zuständig sein. An der Amtseinführung nahmen unter anderem auch Schulrat Thomas Panten, viele Schulleitungen und Ministerialrat Hans Stäcker aus dem Bildungsministerium teil. Dieser führte die neue Schulrätin dann auch formal in das Amt ein. 

Landrat Sager freute sich, dass das Schulamt nach über einjähriger Stellenvakanz endlich wieder komplett ist. Er wünschte der neuen Schulrätin für die Fülle an Aufgaben viel Glück und Kraft. „Nach dem Schulgesetz bestehen die Schulämter aus dem Landrat und den Schulaufsichtsbeamten. Ich bin der festen Überzeugung, dass die enge Zusammenarbeit in Ostholstein im Interesse der Schulen auch weiterhin gut funktionieren wird.“ Besonders in Fragen der Schulentwicklung wurden bisher die für die Entwicklung der Schullandschaft im Kreisgebiet notwendigen Schritte gemeinsam konzipiert. So konnten viele gemeinsame Projekte für eine zukunftsfähige Lern- und Lebenssituation der Schüler – beispielsweise bei den Ganztagsangeboten – gestaltet werden. Eine große Herausforderung sei außerdem die zurückgehende Zahl von Schülerinnen und Schüler in verschiedenen, meist ländlichen Regionen, durch die einzelne Schulstandorte in Frage gestellt oder sogar aufgelöst werden müssten.

Die neue Schulrätin ist verheiratet und wohnt derzeit mit ihrem Mann und ihrem Hund, einem Tibet-Terrier, in Grömitz. Sie hat an der TU-Dresden studiert, absolvierte danach ihr Referendariat an der Grundschule Bliesdorf-Nottensdorf in der Nähe von Stade (Niedersachsen), war anschließend Klassenleiterin an einer Grundschule in Wesselburen und wechselte dann an die Grundschule Lütjensee, wo sie die Stelle der stellv. Schulleiterin antrat. Seit August 2016 war Frau Bück Schulleiterin der Grundschule Alte Alster in Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn. Vor ihrer Zeit als Lehrerin arbeitete sie viele Jahre lang in der Verwaltung eines Pflegeheims. Aus familiären Gründen entschied sie sich dann aber für ein Lehramtsstudium in Dresden in den Fächern Deutsch, Sport und Sachkunde. Auf den Schulratsposten in Eutin hatte sich die gebürtige Hamburgerin im August vergangenen Jahres beim Bildungsministerium in Kiel beworben.

In der Schulaufsicht für den Kreis Ostholstein wird sie für den Südkreis von Bad Schwartau bis Eutin für alle Schularten zuständig sein. Im Aufsichtsbereich befinden sich 40 schulamtsgebundene Schulen mit ca. 1000 Lehrkräften und Beschäftigten sowie ca. 11000 Schülerinnen und Schülern.

Ein Schwerpunkt ihrer Aufgabe in Ostholstein werden die Thema Digitalisierung und Lehrerfortbildung sein. Aber auch die Bewältigung der Folgenden der Corona-Pandemie und die Integration der Flüchtlingskinder aus der Ukraine wird sie in den nächsten Monaten noch intensiv beschäftigen.

Hintergrund:

Die Schulaufsichtsbehörde hat die Rechtsaufsicht über die Schulträger. Untere Schulaufsichtsbehörde ist das Schulamt. Oberste Schulaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Sie ernennt auch die Schulräte. Zuständig ist die untere Schulaufsichtsbehörde in den Kreisen für die Aufgaben hinsichtlich der Grundschulen, der Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und der Förderzentren. Die oberste Schulaufsichtsbehörde ist zuständig für die Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe, berufsbildenden Schulen und besonderen Versuchsschulen, sowie bei den Schulen, deren Träger das Land ist. Das Schulamt ist eine untere Landesbehörde und besteht aus dem Landrat und einer oder mehreren Schulräten.

Bei der Erfüllung der Aufgaben des Schulamtes wirken der Landrat und die Schulräte zusammen. Die Schulräte sind Landesbeamte. Die persönlichen Kosten der Schulräte trägt das Land. Im Übrigen tragen die Kreise und die kreisfreien Städte die Verwaltungs- und Zweckausgaben der unteren Schulaufsichtsbehörde.  Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte müssen die Befähigung für mindestens eine Lehrerlaufbahn besitzen, die in der Regel einer der Schularten entspricht, deren Beaufsichtigung ihnen übertragen werden soll.

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