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Nun ist es offiziell: Schleswig-Holstein verkürzt die Isolationszeit

Das Land hat die Isolationsregeln angepasst: Ab Mittwoch, den 4. Mai, müssen sich Infizierte nur noch für fünf Tage absondern.

Nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat das Gesundheitsministerium die Absonderungsregeln angepasst. Damit gelten in Schleswig-Holstein ab Mittwoch, den 4. Mai, verkürzte Isolationszeiten: Nachweislich infizierte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positiven Selbsttest gemacht haben, müssen sich künftig nur noch für fünf Tage absondern. Die Isolation endet automatisch nach dem fünften Tag. Ein abschließender negativer Test zum Beenden der Absonderung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.

Mit dem neuen Erlass wird außerdem die Quarantänepflicht für nicht infizierte Haushaltsangehörige aufgehoben.

Einheitliches Vorgehen

Bereits in der vergangenen Woche hatten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder auf ihrer Konferenz (GMK) darauf verständigt, die Isolationsregeln einheitlich nach RKI-Empfehlung anzupassen.

Den Erlass finden Sie auf der Seite schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse unter “Infektionen und Isolation”.

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