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Das Land passt die Testpflicht an

Ab Sonntag müssen sich geimpfte und genesene Pflegekräfte nur noch testen, wenn sie Symptome haben.

Mit einer neuen Corona-Verordnung passt die Landesregierung die Testpflichten für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten an. Künftig müssen sich geimpfte und genesene Mitarbeitende nicht mehr anlasslos testen lassen, sondern nur noch dann, wenn ein typisches Symptom einer Corona-Infektion vorliegt. Darüber hinaus müssen Betreiberinnen und Betreiber von Pflegeeinrichtungen künftig keine Testangebote mehr für für ungeimpfte oder ungenesene externe Personen vorhalten.

Alle weiteren Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung werden um vier Wochen verlängert. Die Verordnung tritt zum 29. Mai in Kraft.

Die Verordnung im Wortlaut

Aktuelle Verordnung der Landesregierung zum Umgang mit dem Coronavirus

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