Am 2. und 3. August von 9:00 – 15:00 Uhr erfolgt eine Sperrung des Schiffs- und Straßenverkehrs. An beiden Brücken des Hubbrückenensembles muss eine Begutachtung erfolgen.
Die Verkehre über die Fußgängerbrücke sind nicht betroffen.
An den historischen Bauwerken des Hubbrückenensemble Lübeck kommt es im Bereich der Straßenhubbrücke vermehrt zu Problemen mit der Antriebs- und Verriegelungstechnik, was zu zeitweisen Einschränkungen im Betrieb führt.
Die Abrostung am Haupttragwerk der Fußgängerbrücke schreitet sichtbar voran. Die Betriebszeiten wurden im Jahr 2021 bereits reduziert, sowie Wartezeiten für Sportboote eingeführt, um die Anzahl der Brückenhebungen deutlich zu reduzieren und so die Einwirkungen und den Verschleiß der Bauteile zu minimieren.
An beiden Bauwerken müssen unplanmäßige Prüfungen bzw. maschinenbautechnische Begutachtungen durchgeführt werden, um eine Bewertung des aktuellen Zustandes und daraus eventuelle notwendige Maßnahmen für den weiteren verkehrssicheren Betrieb ermitteln zu können.
Die Begutachtungen an beiden Brücken erfolgen gebündelt vom 02. bis 03. August 2022. Hierzu ist es erforderlich den Schiffs- und Straßenverkehr jeweils von 9:00 – 15:00 Uhr zu sperren. Die Verkehre über die Fußgängerbrücke sind nicht betroffen.
Die gesamten Maßnahmen sind notwendig, um weiter einen verlässlichen und verkehrssicheren Betrieb des Hubbrückensembles Lübeck als Verkehrsknotenpunkt garantieren zu können.