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Land gibt höhere Förderung für bezahlbaren Wohnungsbau

Damit mehr bezahlbare Wohnungen entstehen, passt die Landesregierung ihre Förderung erneut an. Nur: Förderung ist die eine Sache, Bauunternehmen zu finden die andere.

Ein bezahlbares Zuhause zu finden – dieses Problem ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Auch Pflegekräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Polizistinnen oder Polizisten haben mittlerweile Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Damit langfristig mehr Wohnraum in diesem Segment entsteht, greift die Landesregierung nun Vermieterinnen und Vermietern mit einer zusätzlichen staatlichen Förderung unter die Arme.

Mehr Sicherheit für Investoren

Investoren, die im sogenannten zweiten Förderweg Wohnraum für Mieten von 7,50 bzw. 8 Euro pro Quadratmeter schaffen und dabei Zweckbindungen von 35 Jahren garantieren, können nicht nur wie bisher einen zinsgünstigen Kredit erhalten, sondern nun auch 200 Euro Zuschuss pro Quadratmeter. In diese Wohnungen darf nur einziehen, wer einen Wohnberechtigungsschein hat. Vermieterinnen und Vermieter dürfen auch nur eine bestimmte Miete nehmen.

“Uns geht es darum, sozialen Wohnraum langfristig zur Verfügung zu stellen. Dafür brauchen alle Beteiligten die Sicherheit, dass sie auch langfristig kostendeckend vermieten können. Mit diesem zusätzlichen Anreiz schaffen wir diese Sicherheit jetzt“, sagte Sibbel.

Wohnraum für Normalverdienende

Im April hatte die Landesregierung beschlossen, die Zuschüsse für Investoren, die sozialen Wohnraum im sogenannten ersten Förderweg schaffen, auf 1.000 Euro pro Quadratmeter bis Ende des Jahres anzuheben. Wer in diesem sozialen Wohnraum lebt, zahlt 5,80 bis 6,25 Euro Miete pro Quadratmeter. Dafür müssen die Mieter aber unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Beispielsweise liegen aber Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern und einem Einkommen von rund 47.500 Euro, sogenannte Normalverdiener, darüber. Genau für Haushalte mit dieser höheren Einkommensgrenze sei das 8-Euro-Wohnen gedacht, erläuterte Sibbel.

Einem aktuellen Ländervergleich zufolge hat in Schleswig-Holstein 2021 der Bestand geförderter Wohnungen zugenommen. Das ist nur noch fünf weiteren Bundesländern gelungen.

Frist bis Ende des Jahres

Für die neue Förderung müssen Investoren ihre Anträge bis spätestens 31. Dezember 2022 stellen. Voraussetzung ist, dass Vermieterinnen und Vermieter für die entsprechende Wohnung keine Förderung vom Bund für effiziente Gebäude erhalten. Ist der Wohnraum bei der Belegung und den Mietpreisen nur für 20 Jahre gebunden, entfallen die 200 Euro.

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