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Betrunkener Fahrer gefährdet Verkehr auf der A 1

Am Samstagabend (23.07.) meldete ein Zeuge einen Pkw, der in sogenannten Schlangenlinien auf der BAB1 in Richtung Hamburg geführt werde. Der Fahrer konnte nach dem Hinweis mit seinem Pkw durch Beamte des Polizeireviers Bad Schwartau angehalten und kontrolliert werden. Ein vorläufiger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,03 Promille.

Bei der Kontrolle konnte außerdem festgestellt werden, dass der Pkw zudem auch ohne erforderliche Haftpflichtversicherung geführt wurde.

Gegen 21:00 Uhr teilte ein aufmerksamer Zeuge über Notruf einen Pkw mit, der die BAB 1 in Richtung Süden, in Schlangenlinien befahre. Außerdem sei das Fahrzeug mit unregelmäßiger Geschwindigkeit unterwegs, bremse dann wieder ab und nutze ohne erkennbaren Grund den Standstreifen für seine Fahrt. Mindestens zweimal sei der Ostholsteiner Pkw fast mit der Leitplanke kollidiert. Polizeibeamte aus Bad Schwartau und Stockelsdorf wurden für die Fahndung nach dem Pkw eingesetzt und konnten diesen im Bereich der Anschlussstelle Bad Schwartau aufnehmen. Trotz eingeschaltetem Blaulicht und Signalhorn reagierte der Pkw-Führer zunächst nicht auf die Anhaltezeichen der Polizei, sondern setzte seine Fahrt unbeirrt fort. An der Anschlussstelle Lübeck-Zentrum verließ der 46-Jährige dann mit seinem Fahrzeug die BAB1. Die Anhaltzeichen der Polizisten ignorierte er weiterhin. Letztendlich konnte der Heiligenhafener in der Friedhofsallee angehalten und kontrolliert werden.

Eine Überprüfung des Atemalkohols ergab einen Wert von 1,03 Promille. Zudem war sein Peugeot bereits zur Fahndung ausgeschrieben. Eine erforderliche Haftpflichtversicherung bestand für das Kraftfahrzeug nicht mehr. Aus diesem Grund wurden die amtlichen Kennzeichen noch vor Ort entstempelt. Das Fahrzeug wies frische Unfallschäden auf, die bislang keiner Unfallstelle zugeordnet werden konnten. Da der Peugeot am Kontrollort ohne Haftpflichtversicherung nicht verbleiben konnte, wurde ein Abschleppunternehmen beauftragt.

Der Fahrer musste mit den Beamten die nächste Polizeidienststelle aufsuchen, um sich eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Im Anschluss konnte er die Dienststelle verlassen.

Es wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Pflichtversicherung eingeleitet.

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