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Verfolgungsfahrt über die Autobahn – Polizei sucht Geschädigte

Der 22-jährige Hamburger war bereits mehrfach rechtskräftig verurteilt worden wegen Fahrens ohne Führerschein.

Gestern Nachmittag (27.07.2022) gegen 13.50 Uhr wollte eine Polizeistreife des Autobahnrevieres Bad Oldesloe auf der BAB 1 im Kreuz Bargteheide einen VW Golf kontrollieren. Nach gegebenen Anhaltezeichen beschleunigte der Fahrer des Pkw und versuchte sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen.Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Der Fahrer fuhr mit etwa 180 km/h weiter in Fahrtrichtung Norden.

Durch die rasante Fahrweise des Flüchtenden, mit Überholen weiterer Verkehrsteilnehmer über den rechten Standstreifen, gelang es einem der verfolgenden Streifenwagen erst in Höhe der Anschlussstelle Reinfeld sich vor dem Golf zu setzen. Der Versuch, diesen dann zu einer geringeren Geschwindigkeit bzw. zum Anhalten zu bekommen, scheiterte, da der Golf-Fahrer einen Zusammenstoß mit dem vorausfahrenden Streifenwagen anvisierte. Auch ein Touchieren mit der rechten Außenschutzplanke hielt den Fahrzeugführer nicht von einer weiteren Flucht ab.

Der VW fuhr von der BAB 1 am Kreuz Lübeck auf die BAB 20 in Fahrtrichtung Rostock, immer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. An der Anschlussstelle Genin verließ das Fahrzeug die Autobahn und fuhr bis zum Kreisverteiler “Baltische Allee”. Dort nahm er einem im Kreisverkehr fahrenden Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt. Bei der Ausfahrt in die Oslostraße überfuhr er zudem ein Verkehrszeichen. Unmittelbar auf dem Gelände einer dort angrenzenden Tankstelle stoppte der Fahrzeugführer. Er und seine Beifahrerin (23 Jahre alt) verließen das Fahrzeug und versuchten ihre Flucht zu Fuß weiter fortzusetzten, konnten aber nach wenigen Metern trotz geleisteten Widerstandes vorläufig festgenommen werden.

Im Laufe der ersten Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 22-jährige Hamburger nicht im Besitz einer Fahrererlaubnis ist. Bei der Kontrolle seiner Fahrtüchtigkeit gab es zudem Hinweise auf vorangegangenen Drogen- bzw. Medikamentenkonsum. Einen freiwilligen Drogenvortest lehnte der Hamburger ab. Er musste sich anschließend einer Blutprobenentnahme unterziehen.

Da der 22-jährige bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mehrfach rechtskräftig verurteilt worden war, ordnete die Staatsanwaltschaft Lübeck die Beschlagnahme des VW Golfes an.

Gegen den Hamburger wurde ein Verfahren wegen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung im Straßenverkehr, verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Die Polizei sucht weitere Zeugen und Geschädigte. Bitte teilen Sie Ihre Hinweise dem Polizeiautobahnrevier in Bad Oldesloe unter der Telefonnummer 04531/17060 mit.

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