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SH setzt sich durch: Bund will überzogene Regelungen streichen

Schleswig-Holstein hat heute (16. September) dem neuen Infektionsschutzgesetz im Bundesrat zugestimmt. Nach einer entsprechenden Erklärung des Bundes, umstrittene Passagen aus den Bereichen Schulen und Kitas zu streichen, zeigte sich Ministerpräsident Daniel Günther erleichtert und zufrieden: “Die aus unserer Sicht überzogenen Regelungen zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kita werden nach der Protokollerklärung der Bundesregierung wieder aus dem Gesetz gestrichen. Das ist ein großer Erfolg für unser Land”, sagte er in Berlin.

Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold erklärte: “Das Telefonieren hat sich gelohnt. Unser kurzer Draht nach Berlin hat zum Erfolg geführt. Es ist gut, dass die Bundesregierung gerade in Krisenzeiten, in denen viele Dinge schnell gehen müssen, offen für Argumente ist und eine Änderung des geplanten Gesetzes zugesagt hat.”

Auf Initiative Schleswig-Holsteins hatte es in den vergangenen Tagen einen intensiven Austausch zwischen Bund und Ländern gegeben: “Der Bund hat zugesichert, dass diese Regelungen für Schulen und Kitas zur Bundesratssitzung am 7. Oktober wieder aus dem Gesetz gestrichen werden sollen. Mit dieser Zusicherung konnten wir dem Gesetzesentwurf heute zustimmen”, sagte Ministerpräsident Günther in Berlin.

Hintergrund des Widerstands aus den Ländern ist Aufnahme von Covid-19 auf die Liste der ansteckenden Infektionskrankheiten nach Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes. Das bedeutet: Kinder und Jugendliche müssen nach einer Corona-Infektion in jedem Fall einen negativen Test vorlegen müssen, bevor sie wieder in die Schule oder in die Kita gehen. Mit der heute verabschiedeten Erklärung wird diese Regelung wieder gestrichen.

Kultusministerin Karin Prien sagte: “Ich bin erleichtert und dankbar, dass es gelungen ist, mit einer gemeinsamen, massiven Intervention der Kultusminister und vieler Ministerpräsidenten diesen Irrweg zu stoppen. In der Endphase der Pandemie erstmals ein gesetzliches Betretungsverbot und eine Freitestpflicht nur für Kitas und Schulen selbst im Verdachtsfall einzuführen, entbehrt jeder Logik und Verhältnismäßigkeit. Es wäre erneut eine Regelung zu Lasten von Kindern und Jugendlichen und eine unvertretbare Belastung für die Familien mit Kindern gewesen.”

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: “Ich bin froh und dankbar, dass die Bundesregierung auf den letzten Metern vor der Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz ein Einsehen gezeigt hat und die geplanten strengen Zugangsbeschränkungen und Testpflichten in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen nun doch streichen will. Die Ungleichbehandlung von Kindern und Erwachsenen und das schärfste Testregime in einer Phase des Übergangs von der Pandemie in die Endemie wären fachlich verkehrt und in der Umsetzung weder sachgerecht noch verhältnismäßig noch praktikabel gewesen. Die Ankündigung der Landesregierung, dem neuen Infektionsschutzgesetz so eine Zustimmung Schleswig-Holsteins zu verweigern, war deshalb richtig. Wir haben eine unverhältnismäßige und bislang beispiellose Verschärfung der Zutrittsbedingungen für unsere jüngsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner verhindert, und ich bin froh, dass unsere fachlichen Argumente und unsere Hinweise auf die Verhältnismäßigkeit hier letztlich doch Gehör gefunden haben.”

Sozialministerin Aminata Touré: “Jetzt haben wir Klarheit für die Kitas im Land. Wir brauchen keine Massentests auf Verdacht, sondern eine sichere und praktikable Lösung für den Umgang mit Covid-19 in den Kindertagesstätten und der Kindertagesbetreuung. Ich bin froh, dass der Bund unsere Kritik aufgegriffen hat und im Sinne der Kinder, Eltern und Einrichtungen nachbessert.”

Das Infektionsschutzgesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die besonders den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen.

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