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Verschärfung der Besuchsregeln in den Sana Kliniken Lübeck

Aufgrund der ab 1. Oktober bundesweit geltenden neuen Corona-Richtlinien sowie der neu veröffentlichten Landesverordnung gelten ab 1. Oktober 2022 auch an den Sana Kliniken Lübeck verschärfte Besuchsregeln für die Standorte Süd und der Praxisklinik Travemünde.

Zusätzlich zu den bereits seit Pandemiebeginn etablierten Präventionsmaßnahmen und unter Berücksichtigung der aktuellen Auflagen des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes gelten an den Sana Kliniken Lübeck mit ihren Standorten Süd und Travemünde folgende Besuchsregelungen:

Stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten dürfen einmal pro Tag für eine Stunde von einer Person besucht werden. Für diese Besucher gelten jedoch folgende Regeln:

So muss der Besucher sich am Infotresen zuvor namentlich schriftlich anmelden und frei von Erkältungssymptomen sein. Zutritt erhalten außerdem nur Besucher, die einen von einer offiziellen Teststelle ausgestellten, tagesaktuell negativen SARS-CoV-2-Testvorweisen können, dies ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen Status. Selbsttests sind nicht zulässig.

Patienten der Isolierstationen, also Covid-19-positive Patienten sowie Covid-19-Verdachtsfälle, dürfen aus Sicherheitsgründen keinen Besuch empfangen.

Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP-2-Maske sowie das Einhalten aller weiteren Hygiene- und Abstandsregeln erforderlich.

Ausnahmen von der aktuell gültigen Besuchsregelung gelten auch weiterhin in besonderen Härtefällen, bedürfen aber in jedem Falle der Genehmigung der Krankenhauseinsatzleitung.

Für die an die Praxisklinik Travemünde angeschlossenen Praxen wird um Beachtung der jeweils eigenen Bestimmungen gebeten.

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