Landesregierung spannt 250 Mio. Euro Schutzschirm für Stadtwerke
Gemeindewerke, Zweckverbände und weitere Versorgungsverbände, deren Sitz sich in Schleswig-Holstein befindet, können sich auf den Schutzschirm des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 250 Millionen Euro verlassen.
Das Land Schleswig-Holstein spannt einen Schutzschirm für Stadtwerke auf. Ab sofort können in finanzielle Schwierigkeiten geratene kommunale Energieversorger staatliche Garantien zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen erhalten. Damit regiert die Landesregierung auf Verwerfungen an den europäischen Energiemärkten. Durch das Ausbleiben von Gaslieferungen im Zuge der russischen Aggression auf die Ukraine ist es zu einer erheblichen Zunahme der Marktpreise für Erdgas gekommen. Der dramatische Kostenanstieg hat zunehmend Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern. Diese müssen zur Erfüllung ihrer Lieferpflichten gegenüber Kundinnen und Kunden Gas zu Konditionen nachkaufen, die teilweise das sechsfache der herkömmlichen Handelspreise betragen.
“Das Land stemmt sich mit aller Macht gegen Putins Energiekrieg. Wir stützen unsere Stadtwerke und sorgen dafür, dass im Winter Gas fließt und die Preise stabil bleiben – wenn auch auf einem immer noch viel zu hohen Niveau“, sagte Energieminister Tobias Goldschmidt. Der Schutzschirm für Stadtwerke sei dabei ein wichtiger Pfeiler in einer Gesamtstrategie, die außerdem den Bau eines Flüssiggasterminals in Brunsbüttel, eine Diversifizierung der Gasimporte, Brennstoffwechsel für Industrieunternehmen, die Förderung privater Energiewendemaßnahmen sowie Energieeinsparmaßnahmen vorsieht. Im Kreml glaube man, dass man durch eine Manipulation der Energiemärkte Deutschlands Unterstützung für die Ukraine schwächen könne. Das Gegenteil sei jedoch der Fall. “Wir sind und bleiben solidarisch mit der Ukraine und tun alles, damit niemand im Winter frieren muss“, so Goldschmidt.
Das Gesamtvolumen des Schutzschirms beträgt 250 Millionen Euro, Antragsstellungen sind ab sofort möglich. Pro Stadtwerk ist ein Stabilisierungsvolumen von mindestens 500.000 Euro vorgesehen, der Höchstbetrag liegt bei 20 Millionen Euro pro antragsstellendem Stadtwerk.
Antragsberechtigt sind Stadtwerke mit Sitz in Schleswig-Holstein. Darunter fallen unabhängig der Gesellschafterstruktur auch Gemeindewerke, Zweckverbände und weitere Versorgungsverbände, deren Sitz sich in Schleswig-Holstein befindet. Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Garantieleistung ist, dass der Antragssteller glaubhaft darlegt, dass er aufgrund der aktuellen Krise auf dem Gasmarkt von einem Liquiditätsrisiko betroffen ist.
Gewährleister der staatlichen Absicherung ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dabei übernimmt die IB.SH die Bürgschaft für liquiditätssichernde Kredite der Hausbank des Antragsstellers bis zu einem Anteil von 50 Prozent des Gesamtkreditvolumens. Die Laufzeit der durch die IB.SH abgesicherten Finanzgarantien beträgt zwei Jahre. “Es gilt, die wirtschaftlichen Folgen des grausamen Kriegs in der Ukraine auch hier bei uns im Land zu mildern. Wir wollen die Stadtwerke in die Lage versetzen, ihre Versorgungsaufgaben für die Menschen in Schleswig-Holstein in dieser Sondersituation aufrecht erhalten zu können. Hier wollen wir als Förderinstitut des Landes unterstützen“, sagte Erk Westermann-Lammers, Vorsitzender des Vorstandes der IB.SH.
Das Land Schleswig-Holstein sichert die IB.SH mit der Landesrückbürgschaft ab. Im Rahmen der weiteren Gespräche zwischen dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur und der IB.SH wird die genaue Ausgestaltung dieser Rückbürgschaft konkretisiert.
Hintergrund:
Der Stadtwerkeschutzschirm ist eine der Maßnahmen, welche die Landesregierung im 8-Punkte-Entlastungspaket im Rahmen des Energie-Spitzengespräch vom 6. September 2022 beschlossen hat. Schleswig-Holstein ist damit das erste Bundesland, welches einen Schutzschirm für Stadtwerke auf den Weg bringt. Auf dem Energieministertreffen am 15. September in Hannover haben Bund und Länder außerdem beschlossen, dass die Bundesregierung eigene Schutzmechanismen und notwendige Gesetzesänderungen zur Rettung von Stadtwerken und kommunalen Versorgern prüft.