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Achtung: Abzocke mit Stromverträgen übers Telefon

Am Telefon niemals Zählernummer oder Zählerstand durch, es sei denn, Sie selbst haben Ihren Anbieter angerufen.

Bundesweit häuft sich das Phänomen der “Telefonabzocke”, bei der augenscheinlich unseriöse Firmen arglose Stromkunden am Telefon auffordern, ihre Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand durchzugeben. Ziel dieser Masche ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Vertrag zu nehmen und anschließend einen deutlich höheren Strompreis zu berechnen.

Bei der Lübecker Polizei wurde bislang eine geringe Anzahl betrügerischer Fälle bekannt, in denen Geschädigte unterschiedlichster Altersgruppen telefonisch kontaktiert wurden. Der jüngste Fall ereignete sich am vergangenen Dienstag (04.10.). Gegen 10:00 Uhr erhielt eine 50 Jahre alte Lübeckerin einen Anruf über ihren Festnetzanschluss. Der Anrufer gab sich als Mitarbeiter eines regionalen Energieversorgers aus und erfragte den aktuellen Zählerstand sowie die Zählernummer. Gleichzeitig gab er vor, dass die sogenannte EEG-Umlage ausgezahlt werden solle. Da die Geschädigte erst kürzlich in Form einer Rechnung die Anpassung durch ihren tatsächlichen Stromanbieter erhalten hatte, wurde sie misstrauisch und beendete das Gespräch. Ein späterer Anruf beim Energieversorger bestätigte ihren Verdacht, weshalb die 50-Jährige die Polizei aufsuchte.

Wie die Betrüger an die Telefondaten der Geschädigten gelangen, lässt sich nicht abschließend nachvollziehen. Im vorgenannten Fall wurde nach jetzigem Kenntnisstand der Eintrag im Telefonbuch missbraucht.

Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei Lübeck wegen des Verdachts des Betruges geführt.

Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang warnen und gibt folgende Tipps:

  • Geben Sie am Telefon niemals Zählernummer oder Zählerstand durch. Die Informationsweitergabe könnte zum Wechsel des Stromanbieters führen und als mündlicher Vertrag gelten.
  • Am Telefon geschlossene Verträge sind gültig! Sollten Sie einem Vertragsabschluss zugestimmt haben, widerrufen Sie nach Eingang der Auftragsbestätigung umgehend und zwar schriftlich (am besten per Einschreiben) innerhalb der Frist, die in der Regel 14 Tage beträgt.
  • Verlangen Sie von dem Anbieter ein postalisch versendetes Formular zum Eintragen der Zählerstände.
  • Beenden Sie das Telefonat, sollte der Anbieter unter einem Vorwand weitergehende Informationen erfragen wollen.
  • Nennen Sie niemals Ihre Kontodaten, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.

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