Ver.di plant nächsten Busstreik am 18. Oktober
Der nächste Verhandlungstermin zwischen dem privaten Omnibusgewerbe in Schleswig-Holstein und ver.di sollte eigentlich am 18.10. stattfinden, so ließ es zumindest der Omnibus Verband Nord (OVN) verlauten. Dieser wird aber wohl nicht stattfinden wegen eines erneuten Streiks.
Im laufenden Tarifstreit beim privaten Omnibusgewerbe in Schleswig-Holstein hatten sich beide Tarifpartner, der Omnibus Verband Nord und die Gewerkschaft ver.di mit dem 18.10.2022 auf einen neuen Termin für die Fortsetzung der Verhandlungen verständigt, nachdem der letzte vorgesehene Verhandlungstermin wegen nachträglich angeordneter Streiks für diesen Tag nicht stattfinden konnte. Am heutigen Tag hat die Gewerkschaft nun mitgeteilt, dass sie ihre Mitglieder für genau diesen kommenden Dienstag erneut zum eintägigen Streik aufgerufen hat.
„Es ist überaus bedauerlich, dass unser Tarifpartner den beidseitig abgestimmten und sogar von ver.di selbst vorgeschlagenen Verhandlungstermin am kommenden Dienstag nun vorsätzlich mit Streiks torpediert und damit ein dringend notwendiges Fortkommen im Tarifstreit an diesem Tag für uns unmöglich macht. Denn wir hatten das Zustandekommen der Verhandlungen an diesem Tag gegenüber ver.di ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass an diesem Tag keine Streiks durchgeführt werden. Nun werden wir uns leider einmal mehr gedulden müssen, bis sich bei unserem Tarifpartner die Erkenntnis durchsetzt, dass nur am Verhandlungstisch eine Einigung erreicht werden kann und nicht auf der Straße“, so OVN-Vorsitzender und OVN-Verhandlungsführer Klaus Schmidt.
Schmidt weiter: „Wir werden als Arbeitgeber auch weiterhin unsere eigenen Unternehmen an Streiktagen nicht im Stich lassen, zumal wir im Rahmen der Schadensminderungspflicht alles tun müssen, um gleichwohl möglichst viele Verkehre im Interesse der Fahrgäste auf die Straße zu bringen und sei es, indem wir uns selbst ans Steuer setzen. Auch wenn wir das Streikrecht der Gewerkschaften als hehres Gut achten, erwächst daraus ja keine Streikpflicht.“