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Gefährliche Körperverletzung in Kneipe

Am Donnerstag (15.12.) mussten die Beamten des 1. Polizeireviers eine Gaststätte in der Lübecker Innenstadt aufsuchen. Dort war es zu einer Körperverletzung unter den Gästen gekommen. Die Geschädigten erlitten leichte Verletzungen.

Kurz nach 22:00 Uhr traf eine Streifenwagenbesatzung in einer Lübecker Kneipe in der Straße An der Untertrave auf zwei Verletzte, einen 33-jährigen Ostholsteiner sowie einen 44-jährigen Lübecker. Der jüngere Mann war kurz zuvor mit einer Gruppe Heranwachsender in Streit geraten. Als man auf ihn einschlug, war der Ältere mit Schlichtungsabsicht dazwischen gegangen. Dabei sei er zu Boden geschubst worden. Beide Männer waren leicht verletzt. Sie konnten aber nach einer Erstversorgung von Rettungskräften nach Hause gehen. Die Ursache des Streits blieb zunächst unklar.

Ein Teil der Angreifergruppe konnte nach einem Hinweis stark alkoholisiert in einer Lokalität in der Beckergrube angetroffen werden. Die drei Tatverdächtigen (21, 22 und 30 Jahre alt) wurden aus dem Schankraum gebeten und zum vorangegangenen Vorfall befragt. Zur Ursache der Auseinandersetzung gab der 21-Jährige an, dass man sich zunächst um einen Tisch gestritten habe. Er sei dann noch von einem ihm Unbekannten beleidigt und geschlagen worden.

Nach Feststellung der Personalien sprachen die Beamten gegenüber den Männern Platzverweise für beide Gaststätten aus. Während die beiden Jüngeren dieser Anordnung umgehend nachkamen, zeigte der 30-Jährige dahingehend keinerlei Einsicht. Er musste daher zur Störungsbeseitigung ins Polizeigewahrsam eingeliefert werden.

Seine beiden Begleiter entfernten sich zunächst friedlich, als einer von ihnen mit einer unbeteiligten Personengruppe Streit anfing. Zusätzlich hielt er einen ausziehbaren Teleskopschlagstock in der erhobenen Hand.

Eine noch vor Ort befindliche Streifenwagenbesatzung konnte weitere Angriffe verhindern. Auch der 21-Jährige wurde zur Ausnüchterung ins Gewahrsam genommen. Außerdem erfolgte die Beschlagnahme des Teleskopschlagstocks, da das Führen einen Verstoß nach dem Waffengesetz darstellt.

Der Ermittlungsdienst des 1. Polizeireviers hat unter anderem Strafverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen, gemeinschaftlichen Körperverletzung, der Bedrohung und der Beleidigung eingeleitet.

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