Am frühen Mittwochnachmittag (04.01.) lieferte sich ein 22-jähriger Mann eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Die Flucht begann auf der BAB1 in Höhe des Parkplatzes Sereetzerfeld und endete mit einem Verkehrsunfall an der Anschlussstelle Neustadt-Pelzerhaken, bei dem ein unbeteiligter Verkehrsteilnehmer verletzt wurde. Bei dem flüchtenden Fahrer ergaben sich Hinweise auf den vorherigen Konsum von Betäubungsmitteln.
Gegen 13:30 Uhr befuhr eine Streifenwagenbesatzung des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers (PABR) Scharbeutz zur Geschwindigkeitsüberwachung die BAB1 in Richtung Fehmarn. Kurz vor dem Parkplatz Sereetzerfeld wollten die Beamten einen grauen Hyundai kontrollieren.
Die Anhaltezeichen der Streifenwagenbesatzung ignorierte der Fahrzeugführer und beschleunigte stattdessen sein Fahrzeug. Bei teilweise vorherrschendem Starkregen wurde der Pkw in der Spitze mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h gelenkt. Zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam es glücklicherweise nicht.
An der Anschlussstelle Neustadt-Pelzerhaken verließ der Flüchtende die Autobahn und durchfuhr den Kurvenbereich mit schätzungsweise 120 km/h. Es gelang ihm nicht mehr, sein Fahrzeug rechtzeitig abzubremsen und er fuhr auf den Toyota eines 34-jährigen Mannes auf, der an der Einmündung zur B501 verkehrsbedingt wartete. Durch den Zusammenstoß wurde der wartende Ostholsteiner leicht verletzt.
Die beiden stark beschädigten Pkw mussten abgeschleppt werden. Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 20.000 Euro.
Mit weiteren Unterstützungskräften erfolgte die Kontrolle des 22-jährigen Hyundai-Fahrers. Er stand offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Bei einer Durchsuchung seines mitgeführten Rucksackes wurde Marihuana in nicht geringer Menge aufgefunden und beschlagnahmt.
Auf dem PABR Scharbeutz wurde dem Tatverdächtigen eine Blutprobe entnommen. Anschließend erfolgte eine erkennungsdienstliche Behandlung. Durch die Staatsanwaltschaft Lübeck wurden außerdem die Beschlagnahme seines Führerscheins, die Durchsuchung seines Pkw und seiner Wohnung angeordnet. In der Wohnung konnten verschiedene Arten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgefunden und ebenfalls beschlagnahmt werden.
Gegen den Ostholsteiner wird nun u.a. wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, der fahrlässigen Körperverletzung, des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.