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Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht

Dieses wichtige Ehrenamt bedeutet, dass Bürger:innen am Amts- bzw. Landgericht als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen – dabei sind sie bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt neben den Berufsrichter:innen beteiligt.

Gewählt werden kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zwischen 25 und 69 Jahren alt ist. Weitere Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderem die Beherrschung der deutschen Sprache, die gesundheitliche Eignung und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Eine hauptamtliche Tätigkeit für die Justiz (zum Beispiel Rechtsanwälte, Bewährungshelferinnen, Vollzugsangestellte) stellt einen Ausschlussgrund dar.

Bitte vorher gut informieren, zum Beispiel: 12 Sitzungstage im Jahr sind laut Gesetz vorgesehen (§§ 43, 77 GVG). Sitzungstag bedeutet nicht Verhandlungstag. Eine Sitzung kann aus mehreren Verhandlungstagen bestehen. Das heißt, es kann sein, dass es sich um mehr als 12 Tage am Gericht handelt. 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.schoeffenwahl2023.de oder aber bei dem Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Stockelsdorf, Herrn Stefan Köhler, unter der Telefonnummer 0451 49 01-102.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Mail an s.koehler@stockelsdorf.de oder per Post an die Gemeinde Stockelsdorf, Herr Köhler, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf.

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