Nachdem die Bundesregierung und die Schleswig-Holsteinische Landesregierung zum 1. März 2023 die verbliebenen Regelungen zu Test- und Maskenpflicht auslaufen lassen, passt das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) seine Regelungen an.
Ab Mittwoch, 1. März 2023, gilt eine allgemeine Maskenpflicht (dies kann sowohl eine FFP-2 Maske oder ein medizinischer Mund-Nasenschutz sein) noch für Besuchende und Begleitpersonen – für Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigte des UKSH besteht hingegen ab 1. März 2023 keine Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske mehr, außer bei direktem Kontakt zu infektiösen Patientinnen und Patienten gemäß den geltenden Hygienestandards. Eine Empfehlung zum Tragen von MNS wird beschränkt auf spezielle Bereiche mit vulnerablen Patientengruppen, wie Transplantation, Hämatologie/Onkologie, Neonatologie und IMC- und Intensivstationen.
Ferner entfallen die Verpflichtungen zur Durchführung von routinehaften Testungen (PCR- und Antigen-Tests) bei den Patientinnen und Patienten, die zur stationären Aufnahme kommen oder in den Ambulanzen. Die Testzentren des UKSH bleiben hingegen bis Ende Mai geöffnet.
Aufgrund der abklingenden Infektionslage sind auch für Besucherregelungen am UKSH Lockerungen vorgesehen: In der Zeit von 15 bis 18 Uhr können Besuche ohne Personenbeschränkungen wieder ermöglicht werden.
Die aktuellen Regelungen zum Betreten des UKSH finden Sie hier: Aktuelles zum Coronavirus (uksh.de)