Erika-Tyska-Straße ist nach 20 Jahren keine Spielstraße mehr
Von Kindern gern genutzt, um mit ihren fahrbaren Untersätzen kreuz und quer Wettrennen zu veranstalten, nun aber müssen sie lernen, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten: In der Erika-Tyska-Straße haben die Autos wieder Vorrang.
Am Samstag, 15.04.2023, wurden die Anwohner durch ein Infoblatt zur zukünftigen Beschilderung in der Erika-Tyska-Straße in Stockelsdorf informiert.
Im Anschreiben der Bürgermeisterin an die Anwohner heißt es wörtlich:
“Am 10. November 2022 habe ich Sie im Beisein des Leiters der Polizeistation, Herrn Jörg Burmester, und des Ordnungsamtsleiters, Herrn Stefan Köhler, darüber informiert, dass der Kreis Ostholstein als untere Straßenverkehrsbehörde nach einer Verkehrsschau angeordnet hat, die vorhandene Beschilderung mit Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 „Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches” in der Erika-Tyska-Straße ersatzlos zu entfernen.“
Trotz umfangreicher Kommunikation, gelang es der Stockelsdorfer Verwaltung nicht, dieses abzuwenden, da der Kreis Ostholstein auf einer Umsetzung der Anordnung bestand und lediglich zu Kompromissen bereit war.
Weiter heißt es in dem Schreiben: “Wegen der besonders beengten Verhältnisse in der Erika-Tyska-Straße konnten wir uns zusätzlich (zur Einbahnstraße) auf die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-10 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h” einigen.“
Am 17. April wurden die Schilder getauscht.
Aber was heißt das für die Anwohner?:
Mit der Umstellung ist es nun nicht mehr gefahrlos möglich, seine Kinder unbeaufsichtigt entgegengesetzt der Einbahnstraße mit den KettCar oder Fahrrad fahren zu lassen. – Es wird eine ganz normale Straße, gegenseitige Rücksichtnahme ist geboten. Weil es keinen Fußweg gibt muss auf Fußgänger Rücksicht genommen werden, aber Autos haben Vorfahrt und es ist nun keine Spielfläche mehr.
Und auch Fahrradfahrer müssen sich an die Fahrtrichtung der Einbahnstraße sowie Tempo 10 km/h halten, eine zusätzliche Beschilderung, die gestattet entgegengesetzt der Einbahnstraße zu fahren existiert nicht.
Trotzdem besteht weiterhin die Pflicht für die Anwohner, die Straße bis zur Straßenmitte zu reinigen, vor allem im Winter. Diese Räumungspflicht ist nicht auf Spielstraßen begrenzt.
Für Kinder, die weiterhin kreuz und quer cruisen möchten: Der angrenzende Gertrud-Groth-Ring ist weiterhin verkehrsberuhigter Bereich (im Volksmund Spielstraße), in dem 7 km/h erlaubt sind.