Finanzministerin Heinold verhängt vorläufige Haushaltssperre
Einnahmen sinken bis 2027 um 2,8 Milliarden Euro – Finanzministerin Monika Heinold hat die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung für Schleswig-Holstein bekannt gegeben und eine vorläufige Haushaltssperre verhängt.
“Wir stehen vor großen Herausforderungen. In diesem Jahr fehlen uns fast 400 Millionen Euro und im kommenden Jahr über 600 Millionen Euro im Vergleich zur letzten Steuerschätzung. Diese Entwicklung ist bereits im Haushaltsvollzug sichtbar. Das ist ein hoher Preis für die großen Steuerentlastungspakete des Bundes und wird sich natürlich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes auswirken. Hinzu kommen inflationsbedingte Kostensteigerungen, Tariferhöhungen und steigende Zinsen. Deshalb hat sich das Kabinett auf meinen Vorschlag heute auf eine vorläufige Haushaltssperre verständigt”, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
Was ist eine vorläufige Haushaltssperre?
Eine vorläufige Haushaltssperre bedeutet, dass im Grundsatz bis auf Weiteres keine Ausgaben geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden dürfen, für die zum jetzigen Zeitpunkt keine gesetzliche oder vertragliche Bindung besteht. Das betrifft unter anderem Zuwendungen und Zuschüsse an Institutionen, Verbände und Vereine, für die keine rechtliche Verpflichtung zum Beispiel in Form sozialgesetzlicher Regelungen oder eines Förderbescheides besteht. Auch beispielsweise Neuanmietungen, die Beauftragung von Gutachtern oder Sachverständigen sowie die Beschaffung von Bürobedarf sind von der Haushaltssperre betroffen. Ausnahmen sind gegen Deckung mit Zustimmung des Finanzministeriums möglich.
Wer und was ist davon betroffen?
Grundsätzlich von der Haushaltssperre ausgenommen sind Investitionen und Personalausgaben. Das heißt, dass beispielsweise laufende Bauprojekte weiter finanziert werden können, laufende Förderungen weitergehen und Beförderungen, Einstellungen und Ausbildung planmäßig fortgesetzt werden können.
Hauptursache für den Rückgang der Einnahmen sind die beschlossenen Steuerentlastungen der Bundesregierung, insbesondere das Inflationsausgleichsgesetz, mit einer bundesweiten Jahreswirkung von rund 18 Milliarden Euro. Dieses Gesetz ist Anfang des Jahres in Kraft getreten, gleicht die sogenannte kalte Progression aus. Die Wirkung war im Herbst noch nicht in der Steuerschätzung enthalten. Zudem werden geringere Einnahmen aus der Grunderwerb- und aus der Erbschaftsteuer erwartet.
Die Auswirkungen auf das Land
Für 2023 werden für das Land Einnahmen von rund 12,5 Milliarden Euro erwartet und liegen damit rund 450 Millionen Euro unter den Steuereinnahmen von 2022. Für das laufende Haushaltsjahr bedeutet die Prognose ein Minus von rund 376 Millionen Euro. Dieser Trend setzt sich fort: Für das Jahr 2024 wird mit einem Rückgang von rund 607 Millionen Euro im Vergleich zur Oktober-Prognose gerechnet, für 2025 mit einem Minus von 617 Millionen Euro, für 2026 mit einem Minus von 592 Millionen Euro und für 2027 mit einem Minus von 647 Millionen Euro.
Die Auswirkungen auf die Kommunen
Auch für die Kommunen in Schleswig-Holstein zeichnet sich im Vergleich zur Oktober-Schätzung ein Rückgang der Einnahmeerwartung ab: Für das laufende Haushaltsjahr 2023 um rund zwei Millionen Euro, für 2024 um rund 125 Millionen Euro, für 2025 um rund 122 Millionen Euro, für 2026 um rund 96 Millionen Euro und für 2027 um rund 119 Millionen Euro. Dabei werden die Mindereinnahmen aus der Wirkung des Kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2023 erst in 2025 abgerechnet.