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Betrunkener macht Schießübung auf dem Grundstück

Am frühen Abend des gestrigen Mittwochs (07.06.) beschäftigte ein angetrunkener Mann die Beamten des 4. Polizeireviers sowie der Diensthundestaffel Lübeck, weil er Schießübung auf einem Grundstück durchführte.

Ein Vermieter meldete über Notruf, dass sein Mieter auf dem rückwärtigen Grundstücksbereich wild mit einem Luftgewehr herumschießen würde. Zudem sei er offenbar betrunken und habe die Waffe auf ihn gerichtet.

Sechs Beamte und ein Diensthund suchten gemeinsam den Garten unter Deckung hinter einen sogenannten ballistischen Schild auf. Zeitgleich wurde der Mann lautstark aufgefordert, die Waffe aus der Hand zu legen, die dann freien Hände zu zeigen und sich ausgestreckt mit dem Bauch auf den Rasen zu legen. Diesem kam er nach.

Bei einer Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten keine weiteren, gefährlichen Gegenstände. Damit wurde seine Fixierung beendet. Bei der Waffe handelte es sich um ein neuwertiges Luftgewehr, welches von der rechtlichen Einordnung ab 18 Jahren frei erwerblich ist. Im Lauf befand sich Munition und ein Zielfernrohr lag separat auf einem Gartentisch. Hier fand die Beamten weitere Luftgewehrmunition. Der 27-jährige Lübecker gab einen freiwilligen Test ab, welcher 1,5 Promille anzeigte.

In Schussrichtung des rückwärtigen Grundstückes befand sich eine selbst gebastelte Zielschiebe. Dahinter war ein alter Lamellenzaun und hinter der Grundstücksgrenze liegt ein Feld.

Die Waffe nebst Zubehör wurden als Tatmittel beschlagnahmt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde ein einseitig geschliffenes Messer aufgefunden. Dieses konnte sichergestellt werden.

Nachfragen bei dem Anrufer ergaben, dass er nicht mit der Waffe bedroht wurde. Hierbei hatte es sich offenbar um einen Übermittlungsfehler gehandelt.

Der 27-jährige muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz verantworten. Zudem ist seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.

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