Vereinfachtes Verfahren für Förderung von Balkonsolaranlagen in Lübeck
Anknüpfend an das erste erfolgreiche Förderprogramm im Januar unterstützt die Hansestadt Lübeck Balkonsolaranlagen erneut mit 200 Euro pro Anlage. Dabei wurde sowohl das Budget deutlich erhöht als auch das Antragsverfahren vereinfacht und noch stärker auf Bürgerfreundlichkeit ausgerichtet.
„Dieses Mal ist nur ein einziges Formular nötig, das innerhalb von Minuten online ausgefüllt werden kann“, betont Senator Hinsen. Im Gegensatz zum zweistufigen Verfahren im Januar, wird diesmal der Antrag erst nach Kauf und Installation der Balkonsolaranlage gestellt. Damit geht die Hansestadt Lübeck auf die Rückmeldungen und Wünsche von Bürger:innen ein. Das Förderprogramm endet sobald die Mittel ausgeschöpft sind, spätestens aber am 30. November 2023. Sobald eine Ausschöpfung der Fördermittel erkennbar wird, informiert die Verwaltung hierzu erneut.
Eine Balkonsolaranlage oder ein Balkonkraftwerk besteht aus ein bis drei Photovoltaikmodulen, die zum Beispiel auf dem Dach, im Garten, am Balkon oder anderen sonnigen Plätzen angebracht werden können und den Strom für den Eigenverbrauch direkt in die Wohnung liefern. Sie senken damit die Stromrechnung, unter günstigen Bedingungen, um 200 Euro pro Jahr. Im Gegensatz zu den größeren Dachanlagen eignen sie sich auch für Mieter, da nur wenig Platz nötig ist.
Zu beachten ist dabei, dass die Anlagen nach aktueller Gesetzeslage im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber (TraveNetz) angemeldet werden müssen. Auch die TraveNetz hat das Verfahren deutlich vereinfacht und digitalisiert. Über das TraveNetz-Einspeiseportal läuft der Prozess jetzt vollständig automatisiert ab, sodass die Anmeldung unverzüglich erfolgt. Falls noch ein Einrichtungszähler vorhanden ist, muss dieser ausgetauscht werden, jedoch kann die Anlage bereits vor dem Zählertausch in Betrieb genommen werden. Alle Informationen dazu und viele weitere Antworten sind auf der Internetseite der TraveNetz zu finden.
Weiterhin sollten Büger:innen die Anlagen mit Ihrer Vermietung und, sofern sie in Erhaltungssatzungsgebieten wohnen, mit der Stadtbildpflege abstimmen. Vieles soll sich durch zukünftige gesetzliche Erleichterungen ändern, die voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wer beispielsweise heute schon eine 800 Watt-Anlage haben möchte, obwohl bisher nur 600 Watt erlaubt sind, kann ein System mit flexiblem Wechselrichter kaufen. Dieser liefert aktuell 600 Watt, kann aber umgestellt werden, sobald sich die Gesetzeslage ändert.
Nachdem die Verbesserungen umgesetzt – das neue Online-Verfahren macht es Bürger:innen und Verwaltung deutlich einfacher – und das Personal zur Antragsbearbeitung entsprechend aufgestockt werden konnte, kann das Programm jetzt mit einem erhöhten Fördervolumen in die zweite Runde gehen. „Wir sind sehr froh, dass wir jetzt besser aufgestellt sind, um die zu erwartende Antragsflut überhaupt bewältigen zu können. Eine unserer Mitarbeiterinnen hat sogar ihre Stunden erhöht, damit wir das Förderprogramm starten können“, berichtet Birgit Hartmann, Leiterin des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz. „Trotzdem kann es, wenn viele Anträge zur gleichen Zeit eingereicht werden, auch mal zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Dafür bitten wir um Verständnis.“
Alle gesammelten Informationen und Dokumente gibt es unter: www.luebeck.de/bpv