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Bombenblindgänger auf dem Grundstück von Grundschule

Sondierungsbohrungen des Kampfmittelräumdienstes wegen Verdacht auf zwei „nicht zur Detonation gekommenen Fliegerbomben mit unbekanntem Zünderstatus“ auf dem Gelände der Grundschule Lauerholz.

Im Zuge der Planungen für die Aufstellung größerer Sonnensegel zur Verbesserung des UV-Schutzes an insgesamt acht Schulstandorten, ergab die routinemäßige Abfrage eventueller Kampfmittelbelastung auf einem der betroffenen Schulgrundstücke nicht nur den Verdacht auf eine ehemals genutzte militärische Fläche, sondern zusätzlich auf zwei mögliche Bombenblindgänger.

Der konkrete Verdacht auf zwei „nicht zur Detonation gekommenen Fliegerbomben mit unbekanntem Zünderstatus“ erforderte zeitnahe Sondierungsbohrungen des Kampfmittelräumdienstes im Bereich der sogenannten „Blindgängerhinweispunkte“. Um frei arbeiten zu können, starteten die Untersuchungen nach Abstimmung der betroffenen Bereiche, der Schule selbst sowie der benachbarten Kindertagesstätte in den gemeinsamen Schließzeiten am Montag, 24. Juli 2023. Nach der Feststellung von verdächtigen Anomalien an einem der Hinweispunkte im Zuge der Sondierungen, wurden zur Gefahrenabwehr weitere Aufgrabungen und die Fällung einer Kiefer notwendig. So bestätigte sich am Dienstagnachmittag tatsächlich der Verdacht und die Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes konnten eine Stabbrandbombe aus dem zweiten Weltkrieg erfolgreich bergen. Es bestand zu keiner Zeit akute Gefahr für die anliegenden Bewohner:innen. Die Bergung und Beseitigung solcher Blindgänger und Munitionsreste ist gemäß Kampfmittelverordnung jedoch absolut notwendig.

Nach den abschließenden Sondierungen, Auswertungen und der Dokumentation gilt das gesamte Grundstück als „kampfmittelfrei“ und den geplanten Baumaßnahmen steht nichts mehr im Wege. Der Sonnenschutz auf dem Schulhof der Grundschule Lauerholz soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.

Hintegrund

Geschichtlich bedingt gehört Lübeck zu den 90 Gemeinden in Schleswig-Holstein, die nach Kampfmittelverordnung des Landes vor Beginn von Tiefbauarbeiten – selbst punktuellen Maßnahmen – zwingend überprüfungspflichtig durch den Kampfmittelräumdienst sind. Der Kampfmittelräumdienst gehört zum LKA (Landeskriminalamt) Schleswig-Holstein und die Beantragung einer Überprüfung geschieht planmäßig im Vorfeld bodeneingreifender Maßnahmen. Dies gehört zur sogenannten „Grundlagenermittlung“, ebenso wie beispielsweise die Sichtung von Bestandsleitungsplänen. Die Ermittlung einer möglichen Kampfmittelbelastung erfolgt hauptsächlich über die Auswertung vorliegender Luftbilder der ehemaligen Alliierten und durch Recherche anderer historischer Daten wie Luftschutzpolizeimeldungen. Zum überwiegenden Teil kann in Lübeck zum Zeitpunkt der Überprüfung ein Verdacht ausgeschlossen werden. Dass die zwingend verpflichtenden Untersuchungen im Vorfeld Ihre Berechtigung besitzen, zeigen die Ergebnisse auf dem Schulgelände der Grundschule Lauerholz im Holzvogtweg.

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