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Jahrgänge 1965-1970 jetzt Führerschein tauschen

Bis zum 19.01.2024 müssen die Geburtsjahrgänge 1965-1970 ihren Führerschein umgetauscht haben. Um lange Verzögerungen zu vermeiden bittet der Kreis Ostholstein alle betroffenen Personen, ihren Führerschein bereits im Herbst und rechtzeitig vor dem Fristablauf zu tauschen.

Seit dem Jahr 2019 besteht die europaweite Verpflichtung zum Umtausch aller Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden. Die Frist für den Umtausch ist immer vom Geburtsjahrgang bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheins abhängig.

Bis zum 19.01.2024 müssen die Geburtsjahrgänge 1965-1970 ihren Führerschein umgetauscht haben. Um lange Verzögerungen zu vermeiden bittet der Kreis Ostholstein alle betroffenen Personen, ihren Führerschein bereits im Herbst und rechtzeitig vor dem Fristablauf zu tauschen.

Die Geburtsjahrgänge nach 1970 und alle Inhaber eines alten Kartenführerscheinmodells (diese wurden zwischen 1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt) werden gebeten, noch keinen Antrag zu stellen.

Für den Umtausch des Führerscheins ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann online über die Internetseite der Fahrerlaubnisbehörde (www.kreis-oh.de/FührerscheinstelleOstholstein) oder telefonisch über die 04521/788-800 erfolgen. 

Zu dem Termin sind der gültige Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung, der jetzige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen. Außerdem sollte bei der Antragstellung eine Karteikartenabschrift vorliegen, wenn der Führerschein zuletzt bei einer anderen Behörde als dem Kreis Ostholstein ausgestellt wurde. Diese kann dort angefordert werden.

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