Jugendschöffen aus Bad Schwartau und Stockelsdorf gesucht
Kreis Ostholstein sucht noch dringend Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus Bad Schwartau und Stockelsdorf – Bewerbungen bis zum 18.09.2023
Der Kreis Ostholstein sucht noch dringend interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Bad Schwartau und Stockelsdorf, die sich für die Amtsperiode 2024 bis 2028 um ein Amt als ehrenamtliche Richter für den Amtsgericht bzw. die Jugendstrafkammer des Landgerichtes Lübeck zu bewerben. Es fehlen einige weibliche, vornehmlich aber noch männliche Bewerber.
Das Kreisjugendamt Ostholstein hat bisher noch nicht genügend Interessierte gefunden (erforderlich sind insgesamt 15 Bewerberinnen und 15 Bewerber).
Der Kreis hofft daher noch auf kurzfristige Bewerbungen für dieses wichtige Ehrenamt und bittet dringend um zeitnahe Einreichung eines Bewerbungsformular , das unter www.kreis-oh.de/Jugendschöffenwahl zur Verfügung steht.
Auskünfte erteilt der Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe, Herr Jeck, unter der Telefonnummer 04521/ 788-822 oder per E-Mail unter jugendschoeffen-wahl@kreis-oh.de. Weitere Informationen zur Jugendschöffenwahl finden Sie unter www.kreis-oh.de/Jugendschöffenwahl.
Gesucht werden Menschen, die in Stockelsdorf oder Bad Schwartau wohnen, am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind sowie über Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und besondere Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Die deutsche Staatsangehörigkeit und gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt.
Juristische Kenntnisse werden dagegen nicht erwartet.
Im Gegenteil: Wer hauptberuflich in oder für die Justiz tätig ist – neben Richterinnen und Richtern z.B. Rechtsanwältinnen und -anwälte, Bewährungshelferinnen und -helfer, oder Bedienstete im Polizei- oder Strafvollzugsdienst – darf dieses Ehrenamt nicht ausüben. Religionsdienerinnen und -diener sollen ebenfalls nicht zu Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt werden.
Ausdrücklich sind auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund aufgefordert, sich für dieses Amt zu bewerben, um die Lebenswelt und kulturelle Hintergründe in den Verhandlungen einbringen zu können. Auch Personen, die bereits das Schöffenamt in der aktuellen Wahlperiode ausgeübt haben, können sich erneut bewerben.
Ehrenamtliche Richter wie Jugendschöffen wirken in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 27 Jahre angeklagt sind, die mittlere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Beteiligt sind sie darüber hinaus in allen Berufungsangelegenheiten. Die Jugendschöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Feststellung des Sachverhaltes und der Beurteilung der Tat und Täter ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.