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Schüler-BAföG beantragen – ist so leicht!

Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt. Es muss also nicht zurückgezahlt werden. Anträge stehen online zu Verfügung.

BAföG ist nicht nur etwas für Studierende. Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können von diesem Zuschuss profitieren. Anspruchsberechtigt sind z. B. die Ausbildungen zur kaufmännischen, technischen oder sozialpädagogischen Assistenz, schulische Ausbildungen in Medizinberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie. Auch Schülerinnen und Schüler von Fachoberschulen sowie von Berufsoberschulen können eine Förderung nach dem BAföG beantragen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, besteht ein Anspruch ab Klasse 10 bei notwendiger Unterbringung außerhalb des Elternhauses.

Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt. Es muss also nicht zurückgezahlt werden. Anträge stehen online unter www.bafög.de sowie beim Kreis Ostholstein – Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG, Lübecker Straße 41 in 23701 Eutin zur Verfügung. Anträge können auch per E-Mail an bafoeg.ostholstein@afa.landsh.de gestellt werden.

Die Höhe der Förderung hängt von der Schulform und den elterlichen Einkünften ab (außer Berufsoberschule). Für Fragen z.B. zur Schulform, Antragsstellung, Bewilligungszeitraum usw. stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung oder telefonisch unter den Telefonnummern 04521-788-408 bzw. 04521 788-516 oder 04521 788-517 zur Verfügung.

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