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Näheres zum Tötungsdelikt in der Lübecker Innenstadt

Am Donnerstag (28.09.2023) kam es in den Nachmittagsstunden in der Lübecker Innenstadt zu einem Tötungsdelikt. Ein 24-jähriger Lübecker steht im Verdacht, seine 55 Jahre alte Mutter gewaltsam getötet zu haben. Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen. Das Amtsgericht Lübeck hat heute seine einstwillige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Gegen 16:30 Uhr des 28.09.2023 wurde die Polizei in die Mühlenstraße in Lübeck geschickt. Zeugen berichteten von Schreien aus einer Wohnung. In dieser fanden die Beamten den leblosen Körper einer 55-jährigen Frau. Ebenfalls in der Wohnung befand sich ein 24-jähriger Lübecker. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich dabei um den Sohn der 55-Jährigen.

Rettungskräfte konnten nur noch den Tod der Frau feststellen. Der Leichnam wurde beschlagnahmt und wird aktuell rechtsmedizinisch untersucht. Anhand der Spurenlage ist davon auszugehen, dass die Frau durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf getötet wurde. Die Beweggründe zu der Tat sind noch unbekannt, die Ermittlungen dauern an. Gegenüber der Polizei hat der Beschuldigte bislang keine Angaben gemacht.

Derzeit ist bekannt, dass der 24-Jährige in dieser Woche aufgrund einer akut festgestellten Fremd- und Eigengefährdung in eine Fachklinik eingewiesen wurde. Aus dieser wurde er am Vormittag des 27. Septembers (Mittwoch) entlassen, weil zu diesem Zeitpunkt keine Rückhaltegründe gegeben waren und daher die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Beschuldigten gegen seinen Willen nach dem PsychKG nicht vorgelegen haben.

Am Vormittag des 28.09.2023 (Donnerstag) wandte sich die 55-Jährige an die Polizei und teilte ihre Sorge um den sich in der gemeinsamen Wohnung befindlichen Sohn mit. Die daraufhin eingesetzten Streifenbeamten trafen im nahen Umfeld ihrer Wohnung auf die Frau. Auf Nachfrage teilte sie der Streifenwagenbesatzung mit, dass sie sich wünscht, dass ihr Sohn aufgrund seiner Erkrankung in Obhut genommen werde.

Aus den intensiven Befragungen ergaben sich jedoch keine neuen Anhaltspunkte, die auf eine akute Gefährdung der Mutter oder des Sohnes hindeuten könnten. Vor diesem Hintergrund entschieden sich die Beamten dazu, der Mutter konkrete Hilfsangebote zu unterbreiten, die diese jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch nahm.

Im weiteren Verlauf suchte die Mutter am 28.09.2023 noch zwei weitere Male die Polizei auf, um die bereits zuvor mitgeteilte Sorge und den Wunsch nach einer Inobhutnahme abermals darzustellen. Da die 55-Jährige auch hier keine neuen oder veränderten Hinweise zu einer möglichen Gefährdung vortragen konnte und vor dem Hintergrund der Entlassung des Tatverdächtigen aus der Fachklinik, wurden der Mutter wiederum Hilfsangebote unterbreitet. Sie teilte sodann mit, dass sie einen Termin mit dem Gesundheitsamt vereinbart habe.

Noch vor Wahrnehmung des Termins kam es am Donnerstagnachmittag in der gemeinsamen Wohnung zu der gewaltsamen Auseinandersetzung, bei der die Lübeckerin so schwer verletzt wurde, dass sie noch vor Eintreffen der Rettungskräfte ihren Verletzungen erlag.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck hat das Amtsgericht Lübeck heute die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht des Totschlags. Zudem liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass der Beschuldigte die Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat.

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