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Polizei rät: Don’t Punsch and Drive

E-Scooter werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft, weshalb auch hier die Promillegrenzen gelten. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht.

Seit 2020 sind Elektrokleinstfahrzeuge, sogenannte E-Scooter, als Fortbewegungsmittel im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr aus dem Lübecker Stadtbild wegzudenken. Die Anzahl der gewerblichen Anbieter hat sich seitdem vervielfacht. Neben den Leih-Scootern, bewegen sich auch immer mehr Privatfahrzeuge auf den Straßen der Hansestadt Lübeck.

Dieser im Allgemeinen positiv zu bewertenden Verkehrs- und Mobilitätswende folgt leider auch ein negativer Aspekt: Die Anzahl der Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit dieser Verkehrsart ist steigend. Kam es im Jahr 2020 in der Hansestadt Lübeck zu 33 Unfällen, waren es 2021 bereits 83 und im Jahr 2022 stieg die Zahl weiter an auf 106. Die Unfallursachen liegen in einer fehlerhaften Straßenbenutzung sowie nicht angepasster Geschwindigkeit, aber auch im vorherigen Konsum von Alkohol oder Drogen. In 73 Fällen waren die Fahrerinnen und Fahrer der Elektrokleinstfahrzeuge hauptverantwortlich für den Unfall und verletzten sich mitunter schwer.

Ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit liegt in der Überwachung der Verkehrstüchtigkeit mit dem Ziel der Reduzierung von Verkehrsunfällen. Mit dem Beginn des Lübecker Weihnachtsmarktes am 27.11.2023 dürfte der E-Scooter wieder als ein beliebtes Fortbewegungsmittel als Ersatz für den PKW auf dem Nachhauseweg dienen.

Mit der gemeinsamen Präventionskampagne “Don’t Punsch and Drive” der Polizei Lübeck und des Kommunalen Ordnungsdienstes sollen Nutzerinnen und Nutzer aufgeklärt und auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die insbesondere mit der Einnahme von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr einhergehen. Gleichzeitig soll erneut das Bewusstsein darüber geschärft werden, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, weshalb auch hier die Promillegrenzen gelten. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht. In der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot! Gleiches gilt für das Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Ab sofort werden auf den üblichen Verkehrsrouten auf die Altstadtinsel entsprechende Plakate zu finden sein, die die E-Scooter-Fahrenden genau an das erinnern sollen. Der Fokus der Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Lübeck wird sich in den kommenden Wochen in Form von Aufklärung, aber auch gezielter Kontrollen verstärkt auf die Verkehrstüchtigkeit richten. “Mittels der Kampagne Don’t Punsch and Drive möchten wir sensibilisieren und auf die Folgen von Alkohol im Straßenverkehr hinweisen. Alkohol ist und bleibt einer der gefährlichsten Mitfahrer und wird insbesondere bei Nutzerinnen und Nutzern von E-Scootern unterschätzt. Wer betrunken rollert, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern gefährdet sich und andere. Alkoholgenuss und E-Scooter-Nutzung passen nicht zusammen, daher empfehlen wir, entweder auf alkoholische Getränke oder das Führen eines Kraftfahrzeuges zu verzichten.”, so Simone Sölter von der Präventionsstelle der Polizeidirektion Lübeck.

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