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Zoll prüft Gebäudereinigungsbranche – 16 Illegale und Mindestlohnverstöße festgestellt

16 illegal aufhältige Arbeitende, 3 Fälle des Verdachts auf Urkundenfälschung, 5 Verdachtsfälle des Verstoßes gegen den Mindestlohn – das ist das vorläufige Ergebnis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel, die am 30. November in Lübeck und Kiel im Rahmen einer vom Zoll bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung der Gebäudereinigungsbranche im Einsatz waren.

Die 76 Einsatzkräfte der FKS kontrollierten im laufenden Geschäftsbetrieb 23 Arbeitgeber und 150 Arbeitende in Shoppingcentern, Hotels und auf Linienschiffen in Lübeck und Kiel.

Während es bei den in Kiel geprüften Reinigungskräften nur geringe Beanstandungen gab, haben die Zöllnerinnen und Zöllner in Lübeck bei verschiedenen Prüfobjekten insgesamt 16 Personen festgestellt, die sich als illegal in Deutschland aufhältige Drittstaatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne gültige Arbeitserlaubnis herausstellten.

In 3 Fällen besteht zudem der Verdacht, gefälschte EU-Ausweispapiere mitgeführt zu haben.

In 5 weiteren Fällen besteht der Verdacht eines Mindestlohnverstoßes.

Den 16 illegal Aufhältigen wurden die Pässe entzogen und eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde erteilt. Gegen sie und ihre Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet.

“Eins der Hotels in Lübeck haben wir innerhalb eines Jahres drei Mal geprüft und bei jeder Prüfung Reinigungskräfte festgestellt, die sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten haben. Das Hotel selbst hat davon keine Kenntnis, weil es sich Subunternehmern bedient, die wiederum die illegal Aufhältigen beschäftigen”, so Robert Dütsch, Leiter des Hauptzollamts Kiel

“Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen. Die jetzigen Prüfungsergebnisse zeigen, wie wichtig die regelmäßigen Schwerpunktprüfungen des Zolls in allen Branchen sind”, so Dütsch weiter.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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