Winterdienstpflicht in der Gemeinde Stockelsdorf
Die Gemeinde Stockelsdorf weist in Anlehnung auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf auf die Verpflichtung der Anlieger zur Schnee und Glättebeseitigung hin und bittet um Beachtung und Durchführung dieser Pflichten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Eigentümer von Grundstücken, die an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anliegen, sind zur Durchführung des Winterdienstes verpflichtet. In der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr ist gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr ist gefallener Schnee oder entstandene Glätte bis 08:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr, des folgenden Tages zu beseitigen.
Für die nicht im Straßenverzeichnis genannten Straßen wird die Schneeräumung der Fahrbahnen, der Straßenteile und der Nebenflächen dem Grundstückseigentümer durch die Gemeinde Stockelsdorf auferlegt.
Die zu räumende Fläche umfasst die Fläche von der erschlossenen Grundstücksgrenze in der Frontlänge bis hin zur Straßenmitte. Bei der Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sind abstumpfende Mittel zu verwenden. Der Einsatz von auftauenden Mitteln ist nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Eisregen, gestattet.
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder wo es nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Von anliegenden Grundstücken dürfen Eis und Schnee nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschaffen werden.
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf, sowie das dazugehörige Straßenverzeichnis kann unter www.stockelsdorf.de, „Serviceangebote – Satzungen“ eingesehen werden. (https://stockelsdorf.de/Rathaus/Serviceangebote/Satzungen/)
Bedenken Sie, dass eine Verletzung der Streu- und Räumpflicht gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter sowie ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter 0451 4901-210 oder Ordnungsamt@stockelsdorf.de zur Verfügung.