Rentenversicherung: Freiwillige Beiträge für 2023 bis 2. April zahlen
Wer für das Jahr 2023 freiwillige Rentenbeiträge zahlen möchte, hat dafür nur noch bis zum 2. April 2024 Zeit. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord mit Sitz in Lübeck hin.
Sinnvoll ist die Zahlung freiwilliger Beiträge insbesondere für Menschen, die Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, beispielsweise Selbständige, Hausfrauen und andere Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Die Beiträge können unter anderem wichtig sein, um den Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Zudem können durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. Doch auch wegen der positiven Rendite lohnt es sich, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, denn diese Beiträge erhöhen die spätere Rente.
Bei der Beitragshöhe können Versicherte frei wählen zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem Höchstbeitrag von 1357,80 Euro des Jahres 2023.
Grundsätzlich können alle in Deutschland lebenden Personen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind, freiwillige Beiträge leisten. Dies gilt zudem für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen.
Weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung finden Interessierte online unter www.deutsche-rentenversicherung.de