Ratgeber für Geschädigte des Hochwassers in Deutschland
Auch in Schleswig-Holstein hatten wir schon überspülte Häfen und vollgelaufene Keller. Die Verbraucherzentrale gibt den Geschädigten einen Leitfaden an die Hand. Am besten nicht erst informieren, wenn es so weit ist, da haben andere Dinge wie Eigensicherung und Schadenabwendung Vorrang.
Bezogen auf das Hochwasser in Süddeutschland gibt die Bundesregierung ein paar Ratschläge.
Mein Arbeitsweg ist vom Hochwasser betroffen: Was muss ich wissen?
Beschäftigte können nicht verpflichtet werden zu arbeiten, wenn es faktisch unmöglich oder völlig unzumutbar ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie aufgrund von überschwemmten Straßen oder aufgrund von hochwasserbedingten Unterbrechungen des öffentlichen Nahverkehrs den Betrieb nicht mehr erreichen können.
Wichtig: Wenn Sie nicht zur Arbeit können, müssen Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber informieren. Besprechen Sie, ob Fehlzeiten beispielsweise durch Urlaubstage oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden ausgeglichen werden können.
Ich bin selbst vom Hochwasser betroffen: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Beschäftigte können bei Notlagen, die sie nicht verschuldet haben – und dazu zählen auch Naturkatastrophen – ihrer Arbeit fernbleiben. Es kann also Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa selbst evakuiert wurden. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch im Paragraf 616. Sollte ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, sind dies aber in der Regel nur wenige Tage.
Entscheidend ist der Einzelfall. Im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag können die Regelungen des § 616 BGB ausgeschlossen werden. Deswegen sollte man dort immer als Erstes nach einer Regelung suchen.
Gibt es finanzielle Unterstützung?
Generell gilt: Für den Ausgleich von Schäden durch Naturkatastrophen sind nach dem Grundgesetz die Bundesländer zuständig. Der Bund kann nur ausnahmsweise im Fall von Naturkatastrophen mit nationalem Ausmaß Finanzhilfen geben. Von daher müssen jetzt die Schäden in den betroffenen Bundesländern begutachtet und das konkrete Ausmaß beziffert werden. Was eine Unterstützung des Bundes angeht, hat Bundeskanzler Olaf Scholz bei seinem Besuch im bayerischen Flutgebiet auf die „geübte Praxis der Solidarität“ in Deutschland hingewiesen. Diese Solidarität habe sich bereits an vielen anderen Stellen gezeigt – und sie werde auch dieses Mal nach der Akuthilfe und den Aufräumarbeiten zum Ausdruck kommen.
Wird jetzt eine bundesweite, verpflichtende Elementarschadenversicherung eingeführt?
Bund und Länder haben 2023 eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, um über den Umgang mit Elementarrisiken zu beraten und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Diese Arbeitsgruppe prüft auch, wie die Verbreitung der Elementarschadenversicherung erhöht werden kann, inklusive einer Pflichtversicherung. Hier gilt es, das Für und Wider sorgfältig abzuwägen. Darüber hinaus prüft sie, welche Präventionsmaßnahmen zum Beispiel im Bau- und Umweltrecht notwendig sind, um die Wahrscheinlichkeit von Schäden bei Naturereignissen zu reduzieren.
So gehen Sie vor bei Hochwasserschäden am Haus:
- sichern
- dokumentieren/fotografieren
- Maßnahmen einleiten
- informieren
- Schaden beseitigen